Pascal-Prozess "Er hat jämmerlich geschrien"
Saarbrücken - Im Prozess gegen die mutmaßlichen Mitglieder einer Saarbrücker Kinderschänderbande hat die 51-jährige Erika K. heute vor dem Landgericht Saarbrücken ausgesagt, im Hause der Hauptangeklagten Christa W. zusammen mit der Angeklagten Andrea M. einen Kinderporno gesehen zu haben. Auf dem Video sei zu sehen gewesen, wie Pascal und ihre eigene Patentochter von zwei Mitangeklagten vergewaltigt worden seien. Die Kinder hätten auf einer Pritsche in der "Tosa-Klause" von Christa W. gelegen. Pascal habe "jämmerlich geschrien".
Der Fünfjährige und die anderen Kinder hätten von der Wirtin Süßigkeiten bekommen, sagte die Angeklagte. Immer, wenn sie die Schreie des Kindes aus dem Hinterzimmer hörte, sei die Musik in der Kneipe lauter gedreht worden. Außerdem habe es immer eine Art Wachdienst gegeben, der nicht eingeweihte Besucher mit dem Hinweis "Geschlossene Gesellschaft" fernhielt.
Sie habe den Missbrauch zwar für eine Schweinerei gehalten, sich jedoch nicht an die Polizei gewandt, sagte die Sonderschulabsolventin. Sie äußerte sich nur stockend und widersprach sich mehrfach. Der kleine Pascal sei von seiner Halbschwester öfter in der Kneipe abgegeben worden, berichtete Erika K., der Gutachter bescheinigten, geistig zurückgeblieben zu sein. Sie soll bei der Beseitigung der Leiche des Kindes geholfen haben, die bis heute nicht gefunden wurde.
Von ihrer Bekannten Andrea M. habe sie erfahren, dass die Wirtin Christa W. die Aufnahmen von dem sexuellen Missbrauch gemacht und verkauft habe, sagte die Putzfrau. Sie selbst habe einmal die Übergabe von Videos beobachtet. Andrea M. soll den vor Schmerzen schreienden Pascal mit einem Kissen "ruhig gestellt" haben, nachdem er am 30. September 2001 in einem Hinterzimmer der Kneipe vergewaltigt worden war. Laut Staatsanwaltschaft erstickte der Junge entweder oder starb an den Verletzungen.
Erika K. hatte die "Tosa-Klause" im Saarbrücker Problemviertel Burbach häufig zusammen mit ihrem Freund Horst K. besucht, der sich ebenfalls wegen Beihilfe zum Kindesmissbrauch verantworten muss. Sie habe dort gelegentlich "gegen eine Cola" der Wirtin geholfen und die Kneipe geputzt. Die Besitzerin der "Tosa-Klause", Christa W., ist angeklagt, auch andere Kinder über Jahre hinweg für jeweils 20 Mark zum sexuellen Missbrauch verkauft zu haben.
Insgesamt sind neun Männer und vier Frauen angeklagt. Neben Erika K. hat nur noch die Angeklagte Andrea M. eine Aussage angekündigt. Sie soll am 30. September vor Gericht vernommen werden. Einige der Angeklagten sind nach einem psychologischen Gutachten wegen Schwachsinns nur vermindert schuldfähig. Für fünf Angeklagte, darunter die frühere Wirtin, strebt die Staatsanwaltschaft wegen Wiederholungsgefahr eine dauerhafte Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an. Die Verhandlung, zu der mehr als hundert Zeugen geladen sind, dauert noch mindestens bis Ende des Jahres.