Peggy-Prozess: Ein geistig Behinderter und ein perfekter Mord - DER SPIEGEL
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Peggy-Prozess Ein geistig Behinderter und ein perfekter Mord

Im Mordprozess um die seit drei Jahren verschollene Peggy hat die Verteidigung des Angeklagten einen Freispruch gefordert. Dass der geistig Behinderte die Tat gestanden habe, sei kein Beweis für seine Schuld. In Lichtenberg sei Ulvi K. für seine Phantasiegeschichten bekannt.
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Hof - "Es gibt erhebliche Zweifel, dass der Angeklagte Ulvi K. die Tat begangen hat", sagte Rechtsanwalt Wolfgang Schwemmer heute vor dem Landgericht Hof. Sein Mandant soll das Kind ermordet haben, um so einen Missbrauch zu vertuschen, so die Theorie der Staatsanwaltschaft. Trotz intensivster Suche gebe es weder eine einzige Spur, noch sei ein Leichnam gefunden worden, sagte Schwemmer. Jedes Jahr verschwinden nach Schätzungen des Bundeskriminalamts rund 900 Kinder spurlos. "Dieser Angeklagte soll den perfekten Mord begangen haben? Ich kann das nicht glauben", sagte der Verteidiger.

Auch das Geständis - das Uli K. ablegte, dann aber widerrief - sei wertlos: Der Angeklagte, dessen Verstand laut Gutachten an Schwachsinn grenzt, sei für sein Fabulieren und seine Phantasiegeschichten in Lichtenberg bekannt, sagte der Anwalt: "In der Ortschaft glaubt ihm niemand."

Zudem beruhe das Geständnis "auf Täuschung und der Ausnutzung der Abwesenheit des Verteidigers". Der geistig Behinderte habe gar nicht verstanden, was bei der Vernehmung mit ihm geschehe. Er habe einfach erzählt, was die Ermittler hören wollten. Zudem habe die Polizei den Angeklagten nachweislich fehlerhaft über seine Rechte belehrt, weshalb die Aussagen rechtlich nicht verwertbar seien.

Die Staatsanwaltschaft hat zuvor eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes gefordert. Das Urteil soll am Freitag fallen.

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