Pfötchen oder Licht? - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen
Zur Ausgabe
Artikel 30 / 120

LETZTE WORTE Pfötchen oder Licht?

• aus DER SPIEGEL 14/2001
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Im Angesicht des Todes, glaubt man seit je, habe der Mensch Wesentliches mitzuteilen. Deshalb werden letzte Worte als besonders tiefsinniges Geistesgut überliefert. Oder doch dem Sterbenden in den Mund gelegt wie etwa Goethes »Mehr Licht!«, das die Biografen inzwischen anzweifeln. Für wahrscheinlicher halten Goethe-Forscher, der Dichterfürst habe seine Schwiegertochter kurz vorm Hinscheiden gebeten: »Frauenzimmerchen, gib mir dein Pfötchen!« Wie dem auch war, die ganze Wahrheit letzter Worte ist selten auszumachen; besser noch bei den durch Gerichtsbeschluss verurteilten Todeskandidaten als bei Kranken. Anspruch auf Authentizität erhebt der Münchner Literaturkritiker Werner Fuld im Vorwort zu seinem »Lexikon der letzten Worte« (Eichborn) deshalb auch lieber nicht. Für ihn gilt: »Echt oder gut erfunden - nicht wichtig.« Stimmt für den Leser seiner kurzweiligen Miniaturen um allerlei Letztgültiges gewiss.

Denn immerhin lassen sich aus dieser alphabetischen Sammlung von Botschaften an die Nachwelt unterschiedliche Prioritäten erkennen. Manche Person wechselte mit geradezu nachahmenswerter Höflichkeit die Fronten: Die britische Exzentrikerin Edith Sitwell etwa antwortete auf die Frage, wie es ihr gehe: »Ich sterbe, aber sonst ganz gut.« Und der französische Schriftsteller Bernard de Fontenelle beruhigte die Anwesenden mit der Zustandsbeschreibung: »Ich fühle nichts außer einer gewissen Schwierigkeit, noch weiter zu existieren.« Andere waren ohnehin eher besorgt um das Wohlergehen der Weiterlebenden. Der Hotelgründer Conrad Hilton - ganz Saubermann - ließ ausrichten, der Duschvorhang gehöre »nach innen in die Wanne«, und die Napoleon-Schwester Elisa Bonaparte - ganz Realistin - soll dem Arzt, der sie tröstete, nichts im Leben sei so unausweichlich wie der Tod, entgegnet haben: »Außer den Steuern.« Wie wahr.

Zur Ausgabe
Artikel 30 / 120