Polizeigewalt in Frankreich: Drei Polizisten nach brutaler Festnahme verurteilt - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Bewährungsstrafen wegen vorsätzlicher Gewalt Drei Polizisten nach brutaler Festnahme in Frankreich verurteilt

Théodore Luhaka sieht sich als Opfer einer Vergewaltigung durch Polizisten. Seine gewaltsame Festnahme vor sieben Jahren löste Proteste in ganz Frankreich aus. Die Angeklagten haben nun Strafen auf Bewährung bekommen.
Théodore Luhaka war zum Zeitpunkt der Gewalttat 22 Jahre alt
Théodore Luhaka war zum Zeitpunkt der Gewalttat 22 Jahre alt

Théodore Luhaka war zum Zeitpunkt der Gewalttat 22 Jahre alt

Foto: Thomas Samson / AFP

Wegen vorsätzlicher Gewalt bei einer Festnahme sind drei französische Polizisten verurteilt worden. Ein Geschworenengericht in Bobigny verhängte Strafen zwischen drei und zwölf Monaten auf Bewährung, wie mehrere Medien berichteten. Außerdem sollen zwei der Beamten zwei und fünf Jahre lang nicht als Polizisten arbeiten dürfen. Ihre Anwälte hatten mit legitimer Verteidigung argumentiert und auf Freispruch gepocht. Der Vorfall war in Frankreich zu einem Symbol für Polizeigewalt geworden.

Vor knapp sieben Jahren war der damals 22-jährige Schwarze Franzose Théodore Luhaka bei einer Personenkontrolle in einem Pariser Vorort von Polizisten mit einem Schlagstock schwer verletzt worden. Ein Polizist hatte ihm seinen Schlagstock in den Anus gerammt. Luhakas Verletzung hatte eine lebenslange Behinderung zur Folge. Er ist psychisch angeschlagen und trotz zweier Operationen inkontinent. Der auf Video festgehaltene Vorfall sorgte landesweit für Empörung. Immer wieder kam es in den Tagen und Wochen nach der Festnahme zu Ausschreitungen im Land.

Luhaka hatte vor Gericht mehrfach betont, dass er sich als Opfer einer Vergewaltigung sah. Der Vorwurf wurde jedoch fallen gelassen, weil der Polizist nach Einschätzung der Ermittler nicht die Absicht gehabt hatte, ihn zu penetrieren. Der heute 29-Jährige hatte sich vor seiner Festnahme keines Vergehens schuldig gemacht. »Die Gewalt, die einen solchen Schaden anrichtet, ist durch nichts zu rechtfertigen«, hatte sein Anwalt, Antoine Vey, gesagt.

Stoß mit dem Schlagstock »in der Polizeischule gelernt«

Die Polizisten erklärten vor Gericht, dass sie nicht die Absicht gehabt hätten, den jungen Mann zu verletzen. Der Hauptangeklagte räumte während des Prozesses ein, dass ein Schlag ins Gesicht des jungen Mannes »nicht regelkonform« gewesen sei, sondern dem »Stress« der Situation geschuldet. Der Stoß mit dem Schlagstock hingegen sei ein Akt gewesen, den er »in der Polizeischule gelernt«, aber zuvor nur selten eingesetzt habe. Er habe lediglich »auf den Oberschenkel« gezielt.

»Ich habe nicht gemerkt, dass ihm etwas wehtat. Er hat seinen Schmerz nicht geäußert«, sagte der Polizist, der den Festgenommenen im Auto auf die Polizeiwache begleitet hatte. Zu diesem Zeitpunkt hatte Luhaka eine zehn Zentimeter tiefe Wunde neben dem Schließmuskel und blutete stark. Auf der Hinterbank des Polizeiwagens fanden sich Blutspuren.

Keine Selbstverteidigung, sondern unnötige Gewalt

Die »Théo-Affäre« ist auch deshalb besonders, weil es in Frankreich trotz wiederkehrender Vorwürfe nicht oft Justizverfahren zu Polizeigewalt gibt. Im Zentrum des Prozesses stand die Frage, ob der Stockschlag gerechtfertigt war. Wie die Zeitung »Le Monde« aus dem Gerichtssaal berichtete, machten Experten einer internen Überwachungsinstanz der Polizei hierzu widersprüchliche Aussagen.

Die Staatsanwaltschaft sagte über das Vorgehen der Beamten in ihrem Schlussplädoyer, es schaue überhaupt nicht nach legitimer Selbstverteidigung aus. Es habe unnötige Gewalt und Taten aus Genervtheit und Rachlust gegeben, zitierte die Zeitung »Le Figaro«.

Mehr zum Thema

Das Opfer sagte noch vor dem Urteilsspruch, das Strafmaß sei nicht wichtig, wie die Zeitung »Le Parisien« berichtete. »Das Wichtige ist, dass der Wahrheit zu ihrem Recht verholfen wurde«, sagte Luhaka. Die Beamten hätten sich nicht wie richtige Polizisten verhalten. Mögliche Disziplinarmaßnahme sollten nach dem Prozess verhängt werden, berichtete »Le Monde« mit Verweis auf die Pariser Polizeipräfektur.

Die französische Menschenrechtsbeauftragte Claire Hédon hatte nach einer mehrjährigen Recherche 2020 angeprangert, dass die Polizisten intern nur mit milden Sanktionen belegt worden waren. Die drei Männer waren nach einer internen Untersuchung in ihre Heimatregionen versetzt worden. Keiner von ihnen war bis zum Prozess vom Polizeidienst ausgeschlossen worden. Hédon zeigte zudem auf, dass einer der Polizisten dem auf dem Boden liegenden Luhaka sein Knie in den Nacken gedrückt hatte – eine Geste, die durch den Tod des Schwarzen George Floyd in den USA drei Jahre später eine hohe Symbolwirkung bekam.

czl/dpa/AFP

Mehr lesen über