Polizeiskandal in Köln Bewährungsstrafen für prügelnde Beamte
Köln - Der Strafrahmen reicht von 12 bis zu 16 Monaten, entschieden die Richter des Kölner Landgerichts am Freitag. Mit dem Urteil bleiben sie hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurück. Die Ankläger hatten für den Wachdienstleiter eine zweieinhalbjährige Haftstrafe und für die anderen fünf Angeklagten Bewährungsstrafen von bis zu zwei Jahren beantragt. Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, die Beamten seien einer gemeinsamen schweren Körperverletzung im Amt mit Todesfolge schuldig, allerdings in einem minderschweren Fall.
Die Verteidigung hingegen hatte für ihre Mandanten einen Freispruch oder eine Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung gefordert. Ihrer Auffassung nach waren die Schläge und Tritte gegen den Festgenommenen angemessen, um den rabiaten Mann unter Kontrolle zu bringen.
Der 31-jährige Festgenommene war nach den massiven Schlägen und Fußtritten am selben Tag zusammengebrochen und nach zwei Wochen im Koma gestorben. Laut Gericht waren die Misshandlungen durch die Polizisten "nicht direkt todesursächlich", hatten aber einen "mittelbaren" Einfluss auf den Tod des Mannes.
Das niedrigste Strafmaß erhielt ein Polizist, der einen Schlag auf den Festgenommen in einer absoluten Extremsituation eingeräumt hatte. Die übrigen fünf Beamten im Alter von 25 bis 40 Jahren hatten noch am Donnerstag ihre Unschuld beteuert.