Privatsphäre: Caroline gewinnt im Paparazzi-Prozess - DER SPIEGEL
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Privatsphäre Caroline gewinnt im Paparazzi-Prozess

Caroline von Hannover hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einen Sieg errungen: Die Richter urteilten, die Pressefreiheit werde auf Kosten des Privatlebens von Prominenten bevorzugt. Die Prinzessin hatte sich gegen die Veröffentlichung von Paparazzi-Fotos gewehrt.
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Straßburg - Die 47 Jahre alte Caroline von Hannover argumentierte, sie fühle sich in ihrem Menschenrecht auf Persönlichkeitsschutz verletzt, weil sie auf Schritt und Tritt von Paparazzi verfolgt werde. Konkret ging es um Fotos, die die "Bunte" 1993 veröffentlicht hatte und die die Frau des Welfenprinzen Ernst-August beim Radfahren, Reiten oder am Strand zeigten.

Nun urteilten die Richter der Kleinen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, in Deutschland gehe die Pressefreiheit auf Kosten des Privatlebens prominenter Personen. Die Öffentlichkeit habe kein legitimes Interesse zu erfahren, wo sich Caroline von Hannover aufhalte und wie sie sich in ihrem Privatleben verhalte.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 1999 die deutsche Rechtsprechung bestätigt, wonach Prominente als so genannte Personen der Zeitgeschichte die Veröffentlichung von Bildern mit gewissen Einschränkungen auch ohne ihre Einwilligung hinzunehmen haben. Das Persönlichkeitsrecht verlange nicht, "die einwilligungsfreie Veröffentlichung auf Bilder zu beschränken, die die Person in Ansehung ihrer Funktion zeigen".

Beide Seiten können gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.