"Professor Hagens": Strafbefehl wegen Missbrauchs von Titeln - DER SPIEGEL
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"Professor Hagens" Strafbefehl wegen Missbrauchs von Titeln

Die Staatsanwaltschaft hat gegen Gunther von Hagens Strafbefehl beantragt. Dem Leichen-Schausteller wird zur Last gelegt, in mehreren Fällen Schriftstücke mit "Professor" unterzeichnet zu haben. Hagens sei nicht berechtigt, den akademischen Grad eines Professors ohne Hinweis auf dessen Herkunft zu führen.
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Heidelberg - Oberstaatsanwältin Elke O'Donoghue erklärte, Gunther von Hagens werde zur Last gelegt, zwischen Anfang Februar 2002 und Mitte August 2003 in fünf Fällen Schriftstücke mit "Prof." oder "Professor" Dr. Gunther von Hagens unterzeichnet zu haben. Über den Erlass des beantragten Strafbefehls in Höhe von 120 Tagessätzen habe das Amtsgericht Heidelberg noch nicht entschieden. Über die Gesamthöhe der geforderten Geldstrafe machte eine Sprecherin keine Angaben.

Die Staatsanwaltschaft war auf Grund einer Anzeige der Universität Heidelberg aktiv geworden. Hagens hatte daraufhin betont, die Führung des Professorentitels sei rechtmäßig. Der Professorentitel soll von der Dalian Medical University in China stammen, wo Hagens nach eigenen Angaben als Gastprofessor tätig ist. Er habe die chinesische Herkunft seines Professorentitels nie verschwiegen und auch nie behauptet, den Titel an der Universität Heidelberg erworben zu haben.

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