Prozess: Ehemaliger Bankchef bestreitet Mordauftrag - DER SPIEGEL
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Prozess Ehemaliger Bankchef bestreitet Mordauftrag

Der Fall ist bundesweit wohl einzigartig: Um eine kritische Journalistin zum Schweigen zu bringen, soll ein ehemaliger Bankdirektor einen Killer engagiert haben. Wegen versuchter Anstiftung zum Totschlag muss er sich jetzt vor dem Landgericht Frankenthal verantworten. Der Mann bestreitet die Vorwürfe.
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Frankenthal - Der 55-jährige Albert S. will in dem auf drei Tage angesetzten Prozess seine Unschuld beweisen. Der ehemalige Chef der Volksbank Grünstadt in Rheinland-Pfalz bestreitet, einen Bekannten gebeten zu haben, für Geld die Redakteurin der Ludwigshafener Tageszeitung "Rheinpfalz" umzubringen, weil sie "Lügen" über ihn verbreitet hätte. Stattdessen warf er heute zu Prozessbeginn dem vermeintlichen Auftragskiller vor, er wolle ihn erpressen. S. ist zudem der Untreue in 60 Fällen und der versuchten Nötigung eines Mitarbeiters angeklagt.

Zu dem Gespräch über den angeblichen Tötungsauftrag soll es im Dezember 1998 im Büro von S. gekommen sein. Als der Bekannte den Plan ablehnte, habe S. vorgeschlagen, "wenigstens" den Sohn der Journalistin krankenhausreif zu prügeln.

Als die Lokalredakteurin Ursula Schramm über einen Dritten von dem Gespräch erfuhr, erstattete sie Anzeige gegen den Bankdirektor. Schramm hatte seit 1996 über interne Unstimmigkeiten in der Volksbank und dubiose Transaktionen des Direktors berichtet. S. war nach einem Machtkampf an die Spitze des Instituts gerückt und soll neben seiner Tätigkeit in der Bank für andere Firmen aktiv geworden sein. Er habe diesen Insiderinformationen zukommen lassen, hieß es. Zwar ermittelte die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern wegen Untreueverdachts gegen den Banker. S. wurde jedoch freigesprochen.

Im laufenden Prozess plädierte der Rechtsbeistand des Beklagten auf Freispruch: Die Vorwürfe würden in vollem Umfang bestritten, sagte Anwalt Matthias Weihrauch vor der Verhandlung. Die Aussage des angeblich angeworbenen Mannes sei "unrichtig". Und: "Selbst wenn das Gespräch stattgefunden hätte, wäre es nicht strafbewehrt." Der Tötungsauftrag sei dann nicht ernst gemeint gewesen. Weihrauch vermutet, der Zeuge und seine Familie hätten "Probleme" mit einem bei der Volksbank in Anspruch genommenen Kredit gehabt. Möglicherweise habe der Mann versucht, seine Probleme auf diese Weise zu lösen, sagt der Anwalt.

Die Staatsanwaltschaft hatte bei der Überprüfung des Zeugen keine Anhaltspunkte für mangelnde Glaubwürdigkeit gefunden.