Prozess gegen Harald Schmidt: Vergleich gescheitert - DER SPIEGEL
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Prozess gegen Harald Schmidt Vergleich gescheitert

Entertainer Harald Schmidt hat sich vor Gericht nicht mit einem ehemaligen Geschäftspartner einigen können, der ihn wegen Vertagsbruchs verklagt hat. Nach Ansicht des Klägers darf Schmidt, der seit kurzem im Ersten Programm auftritt, nur für Sat.1 Fernsehshows produzieren.
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Köln - Der Kläger Thomas Schmidt lehnte in der heutigen Verhandlung vor dem Kölner Landgericht eine Vergleichszahlung von 10.000 Euro ab. Er wirft dem Entertainer eine Verletzung des Gesellschaftervertrags der Produktionsfirma Bonito TV vor. Bonito hatte die auf Sat.1 ausgestrahlte Harald-Schmidt-Show in Köln-Mülheim produziert. Der Kläger und ehemalige Geschäftspartner von Schmidt hatte im November 2002 insgesamt 20 Prozent der Anteile an der Firma erworben.

Jetzt wirft Thomas Schmidt seinem Namensvetter vor, gegen eine Klausel verstoßen zu haben, die dem Fernsehstar untersagt, außer für Sat.1 auch mit anderen Unternehmen TV-Shows zu produzieren. Sein neues Format für die ARD produziert Harald Schmidt mit der Firma Kogel und Schmidt, die er extra dafür gegründet hat. Dies verstößt nach Ansicht von Thomas Schmidt gegen den Gesellschaftervertrag von Bonito.

Harald Schmidt, der heute nicht vor Gericht erschien, bestreitet einen solchen Vertragsverstoß. Wie seine Vertreter heute erklärten, sei Kogel und Schmidt bereits Ende Februar 2002 gegründet worden. Mit deren Gesellschaftervertrag soll das Wettbewerbsverbot aufgehoben worden sein.