Prozess Geschworene sprechen Dutroux des Mordes schuldig
Arlon - Die zwölf Geschworenen des Schwurgerichts in Arlon sehen es als erwiesen an, dass Dutroux 1995 die damals 17 Jahre alte An Marchal, ihre 19-jährige Freundin Eefje Lambrecks sowie seinen Komplizen Bernard Weinstein vorsätzlich umgebracht hat. Außerdem kamen sie zu der Überzeugung, dass er Anführer einer Bande war, die für die Taten verantwortlich ist. Damit droht ihm eine lebenslange Haftstrafe.
Für den Tod der beiden achtjährigen Mädchen Julie und Melissa ist Dutroux nach Überzeugung der Jury allerdings nicht verantwortlich. Die Kinder verhungerten in einem Kellerverlies in Dutroux' Haus. Die Geschworenen sprachen ihn aber schuldig, an der Entführung beider Mädchen im Juni 1995 beteiligt gewesen zu sein. Verantwortlich für den Tod der beiden ist laut Urteil Dutroux' Exfrau Michelle Martin. Sie wurde aber nicht wegen Mordes verurteilt.
Der vorbestrafte Brüsseler Geschäftsmann Michel Nihoul war nach Ansicht des Gerichts nicht maßgeblich an den Mädchen-Entführungen von Marc Dutroux beteiligt. Nihoul war bei den Entführungen Mitte der neunziger Jahre weder Täter noch Mittäter, urteilte das Schwurgericht von Arlon. Diese Entscheidung fällte das Gericht nach zusätzlichen Beratungen.
Die drei Berufsrichter überstimmten die Geschworenen im Fall Nihoul in fünf Anklagepunkten. Dabei ging es unter anderem um die Frage, ob Nihoul an Entführung und Freiheitsberaubung von Laetitia Delhez beteiligt gewesen ist. Die Geschworenen sprachen den 63-Jährigen allerdings schuldig, Mitglied einer Bande gewesen zu sein, die sich des Handels mit Ecstasy, Menschenhandel und gefälschten Ausweisen schuldig gemacht habe.
Die Geschworenen mussten über insgesamt 243 Anklagepunkte gegen Dutroux, Martin, Nihoul und Dutroux' Komplizen Michel Lelievre entscheiden. Martin und Lelievre drohen bis zu 30 Jahre Haft, Nihoul könnte für 20 Jahre hinter Gitter kommen.
Zur Festsetzung des Strafmaßes können sich alle Prozessbeteiligten noch einmal äußern. Danach müssen die Geschworenen gemeinsam mit den Richtern über das Strafmaß entscheiden. Eine Entscheidung darüber wird voraussichtlich erst in der kommenden Woche fallen.
Seit Montag hatten die Geschworenen in der Militärkaserne Bastin beraten. Bei ihren Entscheidungen mussten die Geschworenen nicht einstimmig zu einem Urteil kommen. Ein Ergebnis von acht zu vier Stimmen ist ausreichend für eine Entscheidung. Ein Ergebnis von sieben zu fünf muss vom Vorsitzenden Richter und seinen beiden Beisitzern überprüft werden. Sind sechs der Geschworenen von der Schuld der Angeklagten überzeugt, die anderen sechs aber nicht, bedeutet das Freispruch in dem Anklagepunkt.