Prozess in Tansania Wird eine Deutsche gehängt?
Arusha - Die 40- Jährige Cameron soll am 4. Juli 1998 ihren aus Neuseeland stammenden Ehemann ermordet haben. Sie bestreitet die Tat. Cliff Cameron starb durch einen Schuss in den Kopf. Vier Polizeibefunde sprechen für Selbstmord, doch entgegen den Meinungen von Richtern bestand die Staatsanwaltschaft auf der Verfolgung der vierfachen Mutter. Beobachter sprechen davon, dass Politiker aus Neuseeland Druck auf die tansanische Regierung ausgeübt hätten, um sie hinter Gitter zu bringen.
Vor dem Gerichtsgebäude hatten sich Kerstin Camerons Unterstützer aus der weißen Gemeinde eingefunden. Unter ihnen zahlreiche Neuseeländer und der fast 70-jährige Vater Gerald Lößer, der seiner Tochter während der Haft täglich ihr Frühstück in die Zelle brachte. Unter ihnen auch die 14-jährige Mirella und der elfjährige Lorne. Bevor sie in die Schule müssen, wollen sie ihre Mutter in die Arme schließen. Sie leben bei ihrem Vater, dem ersten Mann Kerstin Camerons, während ihre vier- und siebenjährigen Söhne bei ihrer Oma im nordrhein-westfälischen Burbach wohnen.
"Wut, unendliche Wut"
Die große blonde Frau in ziviler Kleidung wird mit einem Geländewagen gebracht. "Wut, unendliche Wut", sagt sie vor dem Prozess, habe sie stark genug gemacht, um dies alles zu ertragen. Zehn Monate in einer Zelle von 1,20 mal 2 Metern. Alle zwei Tage ein Eimer Wasser zum Waschen, die Toilette ein Eimer. Doch schlimmer noch: Die Trennung von ihren Kindern. "Ich habe nie den Glauben daran verloren, dass die Wahrheit, die so oft bestätigt wurde, auch endlich als solche anerkannt wird", sagt sie. "Nicht schuldig", erklärt Kerstin Cameron mit entschlossener Miene, nachdem ihre Anklage verlesen worden ist.
Nach einem Streit um ein Verhältnis ihres Mannes mit einer anderen Frau soll sie ihn im Schlafzimmer erschossen haben. Zeugen gibt es dafür nicht. Ein Freund hatte aber kurz nach der Tat ausgesagt, er glaube nicht an Selbstmord. Andere halten dagegen: Cameron, der mit seiner Frau eine Charterfluggesellschaft sowie eine Farm geführt hatte, habe sich vor seinem Tod stark verändert, berichten sie. Er hatte sich an einer Goldminengesellschaft verspekuliert und Schulden in Höhe von 1,5 Millionen Mark gemacht. Er habe getrunken und habe zu verschiedenen Anlässen "wild um sich geballert". Mehrfach sei seine Frau mit einem blauen Auge durch die Stadt gefahren. Vor Zeugen hatte Cameron Stunden vor seinem Tod erklärt, er würde sich "das Hirn wegpusten". Zu diesem Zeitpunkt lebte das Ehepaar, das 1994 geheiratet hatte, bereits getrennt.
Mit Kopfschuss im Bett
Nach Kerstin Camerons Version besuchte Cliff sie an diesem Abend. Er sei betrunken gewesen. Nachdem sie seine Annäherungsversuche abgewiesen habe, sei der Schuss gefallen. Ihr Mann habe mit einem Kopfschuss am Ende ihres Bettes gelegen. Die Ermittler zweifelten diese Version nicht an. Doch Camerons Familie ließ nicht locker. "Wir glauben, dass die Polizei nicht ordentlich gearbeitet hat", erklärt sein Bruder Lachlan.
Nach Ansicht neutraler Beobachter hat seine Familie ihre guten Beziehungen zu Vertretern der ehemaligen Regierung in Wellington genutzt, um Druck auf die tansanische Regierung auszuüben. Einer von ihnen soll der ehemalige Außenminister und heutige Generalsekretär des Commonwealth, Don McKinnon, sein. Die Gutachten zweier aus Neuseeland geschickter Privatdetektive übergab der zuständige Hochkommissar aus Simbabwe persönlich dem tansanischen Außenministerium. Mehrere Quellen, darunter ein Richter behaupten, dass der seinerzeit zuständige Generalstaatsanwalt Bestechungsgelder angenommen habe.
Mehrfach soll die Bundesregierung in Berlin ihren Protest zum Ausdruck gebracht haben, heißt es vor Ort. Man habe auf einen baldigen und fairen Prozess hingearbeitet, heißt es. Kerstin Camerons Vater hat hohe Vertreter des Kriegsverbrechertribunals für Ruanda in Arusha dazu gebracht, den Prozess zu verfolgen. Bis zum Freitag wird ein Urteil erwartet. Bis dahin sollen 27 Zeugen aussagen. Wird Kerstin Cameron freigesprochen, will sie zu ihren Kindern und Eltern nach Burbach ziehen, wird sie schuldig gesprochen, droht ihr der Tod durch den Strang.
Von Antje Passenheim, dpa