Prozess Polizei-Kollege stellt sich hinter Daschner
Frankfurt am Main - "Ich war ihm sehr dankbar, dass er so entschieden hat", sagte der Abteilungsdirektor Wolfram Ritter heute vor dem Frankfurter Landgericht. In dem Prozess geht es um die Anweisung Daschners, den Entführer und Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler, Magnus Gäfgen, mit Gewalt oder zuvor mit ihrer Androhung zur Preisgabe des Geiselverstecks zu zwingen. Deswegen muss sich auch der Beamte verantworten, der die Vernehmung durchgeführt hat.
Ihm sei zwar klar gewesen, dass das Gesetz keine Gewaltandrohung hergebe, sagte der in der Frankfurter Polizeihierarchie unmittelbar unter den beiden Präsidenten stehende Ritter. Sein Gewissen habe ihm aber etwas anderes gesagt, und er habe daher Daschners Entscheidung als einziger im Führungsstab mitgetragen. "Ich war nicht bereit, das Leben des Jakob von Metzler dem Belieben des Herrn Gäfgen zu überlassen." Daschner habe ihm die Last der Entscheidung abgenommen. "Sonst würde ich vielleicht heute hier (als Angeklagter) sitzen." Ritter ließ aber ausdrücklich offen, ob er die Drohung angeordnet hätte.
Nach Ritters Darstellung waren zum Zeitpunkt der Drohung noch nicht alle Erfolg versprechenden Ermittlungsansätze ausprobiert worden. Er hätte zunächst den Vorschlag des Polizeipsychologen Stefan Singer umsetzen wollen, Gäfgen mit den Geschwistern des kleinen Jakob zu konfrontieren. Gäfgen habe die Metzler-Kinder bewundert und ihre Nähe gesucht, sagte Singer, der zuvor als Zeuge ausgesagt hatte. Er habe die Geschwister in den Tagen der Entführung als "starke und reife Persönlichkeiten" erlebt, die mit den Belastungen einer solchen freiwilligen Gegenüberstellung fertig geworden wären.
Die Konfrontation des Täters mit den Geschwistern ist nach den Aussagen mehrerer Polizisten in der Nacht zwar vorbereitet, zunächst aber wegen einer neuen Aussage Gäfgens nicht weiterverfolgt worden.
Er habe eine Bedrohung Gäfgens auch aus taktischen Gründen abgelehnt, sagte Singer. "Eine Androhung könnte dazu führen, dass er ausflüchtet und etwas sagt, das für uns schwierig zu überprüfen ist", schilderte der Psychologe dem Gericht seine Bedenken in der Nacht vor der fraglichen Vernehmung. Gewaltdrohungen würden in ihrer Wirksamkeit ohnehin überschätzt und führten häufig zu Falschaussagen. Zudem werde der Beschuldigte dadurch unwillig, weitere Gespräche zu führen.