Prozess: Polizeirazzia auf Jackson-Ranch war zulässig - DER SPIEGEL
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Prozess Polizeirazzia auf Jackson-Ranch war zulässig

Michael Jackson und seine Verteidiger sind mit dem Versuch gescheitert, mögliche belastende Beweismittel aus dem Prozess auszuschließen. Die Missbrauchsvorwürfe eines Zwölfährigen hätten die Durchsuchung gerechtfertigt, befand jetzt der zuständige Richter.
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Santa Maria - Bei der Razzia im vergangenen November waren auf dem riesigen Grundstück zahlreiche Gegenstände beschlagnahmt worden, die den Popsänger möglicherweise belasten könnten. Die Polizei habe "hinreichend Grund" zu diesen Maßnahmen gehabt, sagte Richter Rodney Melville gestern.

Auch die Misshandlungsvorwürfe, die Jackson nach seiner Verhaftung im November gegen die Polizei erhoben hatte, kamen zur Sprache. Jackson bat den Vorsitzenden Richter, dem Gericht einen versiegelten Briefumschlag mit einer schriftlichen Stellungnahme zu den Anschuldigungen vorlegen zu dürfen. Der wörtliche Inhalt des Briefes wurde allerdings nicht veröffentlicht. "Meine Schulter ist buchstäblich verschoben. Es tut sehr weh", hatte der Musiker in einem Interview dem Fernsehsender CBS gesagt. Die Schulter sei so geschwollen, dass er nachts nicht schlafen könne, beschwerte sich Jackson.

Wie aus dem Büro des kalifornischen Generalstaatsanwalts verlautete, gibt es jedoch keine Anzeichen dafür, dass Jackson beim Anlegen der Handschellen grob behandelt wurde.

Der 45-jährige Jackson wird in einer zehn Punkte umfassenden Anklageschrift beschuldigt, sich im Frühjahr 2003 an einem Minderjährigen vergangen zu haben. Der Popstar, der seine Unschuld beteuert, wurde im November verhaftet und befindet sich gegen eine Millionen-Kaution auf freiem Fuß. Der eigentliche Prozess gegen ihn soll am 31. Januar beginnen.