Prozess Regenwürmer vor Gericht
Düsseldorf - Eine Rentnerin hatte behauptet, sie sei von einer anderen Frau getreten worden. Zu der tätlichen Auseinandersetzung soll es gekommen sein, weil sich die beiden Damen über den Lebenswert eines Regenwurms nicht einig werden konnten, so zumindest behauptet es die Ältere.
Die Rentnerin, die zufällig mit ihrem Hund spazieren ging, hatte gesehen, wie mehrere kleine Mädchen einen Regenwurm ausbuddelten. Die resolute 66-Jährige schritt aus, um den Wurm zu retten - und nahm den Kindern das sich windende Getier ab. Schließlich seien auch Regenwürmer "Lebewesen und empfinden Schmerz", erklärte sie den verdutzten Kleinen, die - natürlich - in lautes Geheul ausbrachen.
Es folgte der Auftritt der durch das Gebrüll alarmierten Mutter - energisch forderte sie die Tierschützerin auf, den Wurm wieder herauszurücken. Doch die alte Dame wollte partout nicht einlenken. Die 41-Jährige überrumpelte schließlich die Rentnerin und griff ihr in die Manteltasche, in der sie das Tierchen vermutete - doch da war kein Wurm, sondern der Hundehaufen des Pudels, den die Rentnerin zuvor brav eingesammelt hatte. Durch den Fund noch mehr in Rage gebracht, habe ihr die Frau daraufhin einen kräftigen Tritt versetzt, klagte die Ältere. Der Richter wies die Klage jedoch ab. Der Tritt sei nicht zu beweisen, hieß es.
Der Regenwurm hatte übrigens Glück: Er soll überlebt haben.