Prozess S-Bahn-Schubser zu Haftstrafe verurteilt
Hamburg - Das Landgericht der Hansestadt sah es als erwiesen an, dass der 19 Jahre alte, illegal in Deutschland lebende Türke Ugur I. am 2. Mai die 21-jährige Jennifer D. in der S-Bahn-Station Reeperbahn in Richtung einer anfahrenden S-Bahn geschubst hatte. Der Angeklagte sei in der Tatnacht in einer "aggressiven Stimmung" gewesen, sagte der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Ugur I. wird den Freiheitsentzug in einer Jugendstrafanstalt verbüßen.
Der Vorfall war von einer Überwachungskamera aufgezeichnet worden. Die Anklagevertreter hatten bis zu vier Jahre Haft gefordert. Die Verteidiger hielten eine Bewährungsstrafe für angemessen.
Der erste Fall: Der S-Bahn-Schubser von Hamburg im Mai 2004
Während des Prozesses hatte der Angeklagte ausgesagt, er sei zu betrunken gewesen, um sich genau an den Tathergang in jener Nacht erinnern zu können. Die Frau habe etwas zu ihm gesagt, was das war, wisse er aber nicht mehr. Jennifer D. war von ihrer Cousine im letzten Moment gerettet worden. Die junge Frau riss ihre Base zurück, als sie auf die Schienen vor den anfahrenden Zug zu fallen drohte.
Der Angeklagte nahm das Urteil ohne äußerliche Regung hin. Einfluß auf den Schuldspruch hatten die Strafen für Körperverletzung in mehreren Fällen und der Tatbestand des illegalen Aufenthalts.