Prozess um Werbefoto Vorteil Boris Becker
München - Boris Becker kann auf Schadenersatz für eine nicht genehmigte Werbekampagne der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" mit seinem Konterfei hoffen. Das Oberlandesgericht München kündigte an, dass die Berufungsklage der FAZ "eher keine Aussicht auf Erfolg hat".
Die FAZ hatte vor zwei Jahren mit einer Titelseite ihrer Sonntagsausgabe für die Neuerscheinung geworben. Den Werbe-Titel zierte unter anderem ein Bild von Becker mit der Überschrift "Der strauchelnde Liebling". Die Werbung war ohne Einwilligung des Tennisstars in Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften sowie auf öffentlichen Verkehrsmitteln und Plakaten zu sehen gewesen.
Um Schadenersatz einklagen zu können, verlangte Becker daraufhin Auskunft über den Umfang der Werbekampagne und bekam vom Landgericht München in erster Instanz Recht: Da der Artikel über Becker nicht erschienen sei, habe das Bild des Prominenten ausschließlich Werbezwecken gedient. Der Streitwert wurde auf 100.000 Euro festgesetzt. Wann das Oberlandesgericht sein Urteil verkündet, steht noch nicht fest.