Prozess: Uschi Glas verliert Streit um Hautcreme - DER SPIEGEL
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Prozess Uschi Glas verliert Streit um Hautcreme

Die Schauspielerin Uschi Glas hat den Rechtssteit um eine von ihr beworbene Hautcreme gegen die Stiftung Warentest verloren. Das Landgericht Berlin entschied, die Klägerin habe nicht nachweisen können, dass der Test fehlerhaft gewesen sei. Die Stiftung hatte der Creme katastrophale Noten gegeben.
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Berlin - Die Creme war in der Ausgabe April 2004 der Zeitschrift "Test" in einem Vergleich von Versandkosmetika mit "mangelhaft" bewertet worden. Dagegen hatte die von Uschi Glas lizenzierte Firma "4S Marketing" auf Schadensersatz wegen der Umsatzeinbrüche nach dem schlechten Testurteil geklagt.

Gegenüber SPIEGEL ONLINE sagte Glas heute: "Das Urteil ist skandalös und katastrophal. Ich will das so nicht auf mir sitzen lassen und werde weiter kämpfen - um meine Ehre und um die von dem Urteil bedrohte Existenz des Herstellers. Wir gehen auf jeden Fall in die nächste Instanz. Ich bin weiterhin 100-prozentig überzeugt von der Qualität der Produkte."

Zuletzt hatte "4S Marketing" eine einstweilige Verfügung gegen Stiftung Warentest erwirkt. Darin wird den Testern verboten, weiterhin zu verbreiten, dass die erheblichen Hautreaktionen bei dem Test nur bei den Probandinnen aufgetreten sind, welche die "Uschi Glas hautnah Face Cream" getestet hatten.

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Fotostrecke: Das bewegte Leben der Uschi Glas

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Der Medienberater von "4S Marketing", Marcus Johst, sagte heute gegenüber SPIEGEL ONLINE: "Wir halten diese Entscheidung für falsch. Die Stiftung Warentest wird keinen ruhigen Monat mehr haben, bis hier die ganze Wahrheit auf dem Tisch liegt."

Die Grundrezeptur der "Uschi Glas hautnah Face Cream" war schon früher einmal auf dem Markt und wurde bereits millionenfach verkauft. Damals jedoch als Gesichtsmaske.

Jörg Diehl