Prozessauftakt Mutter ließ Kinder verdursten
Frankfurt/Oder - Zu Prozessbeginn gab die 23-jährige vierfache Mutter am an, mit der Erziehung der beiden bei ihr lebenden Kinder überfordert gewesen zu sein. Ein Kind hatte sie bereits nach der Geburt in eine Pflegefamilie gegeben, die älteste, heute fünfjährige Tochter lebt bei den Eltern der Angeklagten im gleichen Haus.
Die Anklagte gab zu, den zweijährigen Tobias und den dreijährigen Kevin oft auch über Nacht allein gelassen zu haben, um Freunde zu besuchen oder auszugehen. Oftmals habe sie sich mit ihrer Mutter wegen der Kinderbetreuung und ihres Lebenswandels mit wechselnden Männerbekanntschaften gestritten. Ihr Vater habe sie in solchen Situationen auch als Erwachsene noch geschlagen. Nach diesen Auseinandersetzungen sei sie einfach tagelang weggegangen, sagte die Angeklagte. An die Kinder habe sie dabei nicht gedacht, weil sich ihre Mutter stets um die Kleinen gekümmert habe.
Auch nach einem neuerlichen Streit am 11. Juni 1999 habe sie bei ihrem damaligen Freund gelebt, ohne sich um die Jungen zu kümmern, sagte die 23-Jährige. Zwei Tage später sei sie zu ihrer Wohnung zurückgekehrt, habe aber niemanden angetroffen und auch keinen Wohnungsschlüssel bei sich gehabt. Im Glauben, die Eltern kümmerten sich um ihre Kinder sei sie wieder zu ihrem Freund zurückgekehrt. Erst elf Tage später sei sie erneut zur elterlichen Wohnung gekommen. Dort habe ihr die Mutter eröffnet, die Kinder während ihrer Abwesenheit nicht betreut zu haben. Gemeinsam hätten sie daraufhin die Wohnungstür aufgebrochen und die Kinder tot aufgefunden. Der Vater habe schließlich die Polizei verständigt, die sie daraufhin festgenommen habe, berichtete die Angeklagte.
Zum Prozessauftakt gab die junge Frau weiter an, als Kind von ihrem Vater sexuell missbraucht worden und deshalb von zu Hause weggelaufen zu sein. Wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch bestätigte, wurden auf Grund dieser Vorwürfe Ermittlungen gegen den Vater aufgenommen. Gegen die Großeltern sowie ein Nachbar-Ehepaar laufen außerdem Verfahren wegen unterlassener Hilfeleistung. Der Prozess wird am 13. Januar fortgesetzt. Dann sollen unter anderem die Großeltern als Zeugen gehört werden.