Puller-Alarm: Prinz droht Pinkel-Gericht - DER SPIEGEL
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Puller-Alarm Prinz droht Pinkel-Gericht

Weil er sich die Bezeichnung "Pinkelprinz" nicht gefallen lassen will, ist Prinz Ernst August von Hannover gerichtlich gegen die Zeitschrift "News" vorgegangen. Nun ließ eine Richterin den Prinzen laden, um die "näheren Umstände" des blaublütigen Wasserlassens zu "beleuchten".
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Hamburg - Die Klage gegen das österreichische Magazin wurde am Donnerstag vor dem Wiener Landesgericht verhandelt. Das Blatt hatte im September 2002 in einem Artikel den Vorfall auf der Expo 2000 in Hannover noch einmal aufgegriffen. Damals hatte die "Bild"-Zeitung berichtet, Ernst August habe an den türkischen Pavillon der Weltausstellung uriniert.

Die Wiener Richterin Natalia Frohner hatte die Klage des 49-Jährigen gegen die Bezeichnung "Pinkelprinz" bereits abgewiesen. Begründung: Die Wortschöpfung sei "notorisch" und stelle keine grobe Beschimpfung oder Verunglimpfung dar.

Das Oberlandesgericht Wien schloss sich der Einschätzung der Richterin nicht an. Es wies an, die Frage müsse näher geprüft werden. Daraufhin erklärte die Richterin nun, dafür sei die "zeugenschaftliche Einvernahme" des Prinzen unerlässlich. Sie wolle "die näheren Umstände beleuchten", die Ernst August den eingeklagten Spitznamen eingebracht haben. Zur Ladung des Prinzen wurde die Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt.

Gegen den Chef des Hannoveraner Welfenhauses ist in Deutschland noch immer ein Gerichtsverfahren wegen mehrfacher Körperverletzung und Beleidigung anhängig. Dabei geht es unter anderem auch um den Vorfall bei der Expo. Die Leiterin der "Bild"-Redaktion Hannover hatte gemeinsam mit der Chefredaktion Strafanzeige wegen Beleidigung gegen Prinz Ernst August erstattet. Dieser hatte sich laut dem Blatt mit obszönen Beleidigungen telefonisch über die Berichte zum "Pinkel-Skandal" beschwert.