Raser-Prozess Verteidiger fordert Freispruch
Karlsruhe - Der Verteidiger des mutmaßlichen Autobahnrasers sagte in dem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Karlsruhe, sein Mandant Rolf F. könne nicht der Verursacher des Unfalls auf der A 5 gewesen sein. Die Weg-Zeit-Berechnungen hätten ergeben, dass der ehemalige Testfahrer und Entwicklungsingenieur zur Unfallszeit noch nicht am Ort des Geschehens habe sein können.
Anwalt Georg Prasser geht davon aus, dass der 35-jährige Ingenieur am 14. Juli 2003 um 5.22 Uhr am DaimlerChrysler-Werk Sindelfingen tankte und erst gegen 5.30 Uhr von dort losfuhr. Zur Unfallstelle, die zwischen Karlsruhe und Bruchsal liegt, brauche man laut Sachverständigen-Gutachten aber zwischen 35 und 39 Minuten, wenn man die vorgeschriebene Stundengeschwindigkeit um 20 bis 40 Stundenkilometer überschreite. Sogar die Polizei habe bei einer Wiederholungsfahrt mit dem selben Fahrzeugtyp 41 Minuten gebraucht.
Wie Prasser in seinem Plädoyer sagte, habe sich der Unfall jedoch wenige Minuten vor 6 Uhr ereignet - also kurz bevor F. die Stelle mit seinem Coupé der Mercedes-S-Klasse passiert habe. Er warf Polizei und Anklage vor, sich vorschnell auf Rolf F. als Täter festgelegt zu haben. "Man glaubte, F. als Täter zu haben, und hat ein Indiziengebäude gebastelt, das dazu gepasst hat", sagte Prasser.
Außerdem habe die Polizei zu früh ausgeschlossen, dass der Teamleiter von F. ebenfalls als möglicher Täter in Frage komme. Dieser sei zur gleichen Zeit mit einem ähnlichen Auto auf der Teststrecke bei Papenburg unterwegs gewesen.
Entgegen der Meinung der Staatsanwaltschaft hält Prasser auch das Verhalten von F. nach dem Unfall nicht für auffällig. Zwar habe sich sein Mandant häufig nach dem Unfallhergang erkundigt und sich mit seinem Anwalt in Verbindung gesetzt. Da F. jedoch als nervös und sensibel bekannt sei, sei das noch kein Beweis für seine Schuld. Die Indizienkette sei nicht zweifelsfrei, daher müsse sein Mandant freigesprochen werden, folgerte der Anwalt.
Dagegen forderte die Staatsanwaltschaft, die Berufung zurückzuweisen und das Urteil des Amtsgerichts zu bestätigen. Dort war F. im Februar 2004 wegen fahrlässiger Tötung zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung und 18 Monaten Fahrverbot verurteilt worden. Er hatte daraufhin seinen Job bei DaimlerChrysler verloren.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ist der 35-Jährige der Unfallverursacher. Er habe das Werk in Sindelfingen um 5.25 Uhr verlassen. Der Unfall sei um 5.59 Uhr, allenfalls einige Sekunden später, passiert. Damit habe F. 35 Minuten Zeit gehabt, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Der Vorgesetzte komme als Täter nicht in Frage, da der 500 PS starke Mercedes CL 600 von F. eindeutig von Zeugen als Tatfahrzeug identifiziert worden sei. Zeugenaussagen hätten erneut bestätigt, dass der Beschuldigte das Fahrzeug gefahren habe, das den Unfall verursacht habe. Das Urteil aus der ersten Instanz müsse deshalb aufrecht erhalten werden.
Auch eine Bewährungsstrafe komme nicht in Betracht, da der Angeklagte nie gestanden oder Reue gezeigt hätte und den Verdacht sogar noch auf seinen Kollegen lenken wollte, betonte Staatsanwalt Matthias Marx.
Rolf F. bestreitet nach wie vor, etwas mit dem Unfall zu tun zu haben, und hatte gegen das erste Urteil Berufung eingelegt. In dem zweiten Verfahren mussten alle Beweise nochmals bewertet werden und alle Zeugen erneut vor Gericht erscheinen. 544 Hinweisen ist insgesamt nachgegangen worden. Das Urteil soll am Donnerstag gefällt werden.