Rechtsstreit Harald Schmidt weiter vor Gericht
Köln - Die Anwälte von Schmidts Prozessgegner und ehemaligem Geschäftspartner, Thomas Schmidt, erhielten vier Wochen Zeit, um zu den neuen Argumenten Stellung zu nehmen. Thomas Schmidt, der früher als "Einheizer Schmitti" das Publikum vor der Show in Stimmung brachte, verlangt vor Gericht 459.000 Euro Schadenersatz von seinem prominenten Ex-Chef, zahlbar an die Produktionsfirma Bonito TV, an der er 20 Prozent der Anteile erworben hatte.
Laut einer Klausel im Gesellschaftervertrag dürfe der Late-Night-Talker ausschließlich mit Bonito TV Shows produzieren. Damit wäre Thomas Schmidt an dessen künftigen Einnahmen beteiligt gewesen.
Die neue Show für die ARD produziert Harald Schmidt aber mit einer Firma, die er Anfang 2002 extra dafür gegründet hat. Damit habe der Entertainer gegen den Gesellschaftervertrag und das so genannte Wettbewerbsverbot verstoßen, argumentieren die Anwälte von Thomas Schmidt. Mitte Februar war der Versuch einer gütlichen Einigung zwischen den Prozessparteien gescheitert.