Rechtsstreit Nacktbilder bringen Raab in Schwierigkeiten
Essen/Köln - Raab hatte in seiner Sendung Nacktbilder der Niederlassungsleiterin aus einem Spaßbad in Japan gezeigt. Das Landgericht Essen untersagte Raab am Montag in einer einstweiligen Verfügung, die Szenen im Fernsehen erneut auszustrahlen und im Internet zu zeigen. Bei Zuwiderhandlung droht ihm ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro.
Der Essener Rechtsanwalt Frank Roeser kündigte an, seine Mandantin werde Raab zusätzlich auf Schmerzensgeld verklagen. Raabs Produktionsfirma Brainpool wollte den Fall zunächst nicht kommentieren. Raab sei derzeit im Urlaub und habe sich mit dem Fall nicht auseinander gesetzt, sagte eine Firmensprecherin in Köln. Eine einstweilige Verfügung wäre aber nicht nötig gewesen. "Wenn die betroffene Person uns gebeten hätte, die Bilder nicht mehr zu zeigen, hätten wir uns daran gehalten."
Bereits Mitte Mai hatte das Landgericht Essen dem Moderator derbe Späße über die amtierende "Miss Rhein-Ruhr", eine 17-jährige Essener Gymnasiastin, untersagt.