Reemtsma-Entführung Drach beantragt Revision
Hamburg - Drach-Anwalt Helfried Roubicek sagte am Dienstag, eine Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung habe hinreichend Ansätze für eine Revision ergeben. Die Verteidiger begründeten den Revisionsantrag unter anderem mit dem hohen Gesamtstrafmaß und der ihrer Ansicht nach nicht ausreichenden Anrechnung der argentinischen Haftzeit Drachs. Die Anwälte hatten bereits kurz nach der Verurteilung des Reemtsma-Entführers Revision angekündigt.
Oberstaatsanwalt Peter Bunners sagte, der Antrag der Verteidiger sei noch "im Geschäftsgang" seiner Behörde. Die Hamburger Staatsanwaltschaft könne nun eine Gegenerklärung verfassen. Anschließend werde der Vorgang an die Generalstaatsanwaltschaft weitergeleitet.
Fünf Jahre nach der spektakulären Entführung des Hamburger Multimillionärs Jan Philipp Reemtsma war Drach im März als Kopf der Kidnapper-Bande wegen erpresserischen Menschenraubes verurteilt worden. Die Richter gingen davon aus, dass Drach noch über einen Großteil der Lösegeldsumme von 30 Millionen Mark verfügt. Drach war 1998 in Argentinien festgenommen worden.