Reemtsma-Prozess Lange Haftstrafe für Drach
Hamburg - Das Gericht sprach den 40-Jährigen am Donnerstag des erpresserischen Menschenraubes für schuldig. Die in Argentinien abgesessene Haftstrafe von gut zwei Jahren wird nach dem Urteil angerechnet.
Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Jahre und sechs Monaten Haft für den geständigen 40-jährigen Angeklagten gefordert. Drachs Verteidigung plädierte für eine Haftstrafe von zehneinhalb Jahren. Der Angeklagte hatte das Gericht um eine "gerechte Strafe" gebeten.
Der Millionenerbe und Sozialforscher Reemtsma war im Frühjahr 1996 vor seinem Haus in Hamburg-Blankenese entführt und erst nach 33 Tagen Geiselhaft gegen die Zahlung von 30 Millionen Mark Lösegeld wieder freigelassen worden. Drei Tatbeteiligte sind bereits zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Drach war im März 1998 in Argentinien gefasst worden und saß dort bis zu seiner Auslieferung im Juli 2000 im Gefängnis.
Wo ist das Lösegeld?
Reemtsma hatte in dem Prozess als Nebenkläger eine möglichst lange Haftstrafe für Drach gefordert. Sein Rechtsanwalt Johann Schwenn hatte das Gericht aufgefordert, gegen den Angeklagten die Höchststrafe von 15 Jahren Gefängnis und anschließend Sicherheitsverwahrung zu verhängen. Ein Großteil des Lösegeldes ist nach wie vor spurlos verschwunden. Drach hatte während des Prozesses erklärt, von seinem Anteil seien nur noch zwei Millionen Mark übrig. Die Staatsanwaltschaft geht jedoch davon aus, dass er noch immer über den Großteil der Summe verfügt.