Revision: Schulhofschläger-Prozess geht weiter - DER SPIEGEL
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Revision Schulhofschläger-Prozess geht weiter

Mit der tödlichen Prügelattacke eines 19-Jährigen auf einen ehemaligen Schulkameraden beschäftigt sich bald der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Nachdem das Landgericht Dessau eine Bewährungsstrafe verhängt hatte, haben sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung Revision beantragt.
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Dessau - Der Täter war am Donnerstag vom Landgericht zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er hatte einen 16-Jährigen auf einem Schulhof in Wolfen so zusammengeschlagen, dass dieser bewusstlos wurde und kurz darauf im Krankenhaus starb.

Bis zu einer neuen Entscheidung dürften noch gut sechs Monate vergehen, schätzte heute eine Sprecherin des Landgerichts. Bevor die Akten an den BGH gesandt würden, seien erst das schriftliche Urteil des Gerichts sowie die Revisionsbegründungen abzuwarten.

In Dessau waren die Richter in der vergangenen Woche unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von drei Jahren und zehn Monaten Haft geblieben. Sie bewerteten den Täter als einen "untypischen Schläger", der Konflikte normalerweise nicht mit Fäusten austrage und die Situation auf dem Schulhof unterschätzt habe.