Revisionsantrag Raserprozess geht in dritte Runde
Stuttgart - Der Verteidiger von Rolf F., Georg Prasser, sagte heute in Stuttgart, dass er die Revision begründen werde, sobald ihm die schriftliche Urteilsbegründung zugegangen sei. Prasser hatte bereits kurz nach der mündlichen Urteilverkündung in der vergangenen Woche angekündigt, in Revision zu gehen. Rolf F. hatte die Schuld an dem tödlichen Unfall stets abgestritten.
Über seinen Antrag werde ein Strafsenat des Karlsruher Oberlandesgerichts entscheiden. Die Revision bietet Verurteilten oder Anklägern die Möglichkeit, nochmals vor Gericht überprüfen zu lassen, ob während des Prozess irgendwelche Verfahrensfehler gemacht wurden. Im Gegensatz zum Berufungsverfahren wird der Fall aber nicht mehr inhaltlich neu aufgerollt und untersucht.
Die Staatsanwaltschaft will das Urteil des Landgerichts Karlsruhe ihrerseits nicht mehr anfechten. Ihr Sprecher Rainer Bogs sagte, die Anklage halte die verhängte Bewährungsstrafe von einem Jahr zwar für "zu niedrig", sie sei aber "rechtlich vertretbar". Bei der Strafzumessung habe das Gericht einen gewissen Ermessensspielraum. Rechtsfehler lägen wohl nicht vor, so Bogs.