Rex Gildo Schlappe für den Privatsekretär
München - Das Münchner Landgericht wies die Klage von Klingeberg ohne weitere Verhandlung ab. Klingeberg hatte Gildos Witwe Marion Hirtreiter gerichtlich dazu zwingen wollen, ihn mit 50 Prozent an Tantiemen, Haus und Möbeln des Schlagersängers zu beteiligen.
Der 63-jährige Gildo war am 23. Oktober 1999 aus dem Fenster im zweiten Stock seiner Münchner Wohnung gesprungen und drei Tage später seinen Verletzungen erlegen. Klingeberg hatte sich auf ein handschriftliches Testament Gildos berufen, nach dem ihm 50 Prozent des Nachlasses abzüglich Schulden zustehen sollten. Da darauf mehrere Angaben fehlten, nannten die Anwälte Hirtreiters das Papier lediglich "ein Konzeptblatt". Sie betonten, Gildo habe Verbindlichkeiten in Millionenhöhe hinterlassen. Detaillierte Aussagen zu Vermögen und Schuldenlage machten die Anwälte aber nicht.
Das Landgericht München hatte im Oktober die Entscheidung über die Klage zunächst vertagt. Richterin Gabriele Reiter kritisierte damals, dass beide Parteien zu wenig Details offen gelegt hätten. Daraufhin wurde Kläger und Beklagtem bis Mitte November Zeit gegeben, ihre Aussagen mit Zeugenangaben schriftlich zu untermauern.