Ronald Barnabas Schill: Kassiert BGH Rechtsbeugungs-Urteil? - DER SPIEGEL
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Ronald Barnabas Schill Kassiert BGH Rechtsbeugungs-Urteil?

Das Urteil gegen den Hamburger Amtsrichter Ronald Schill wegen Rechtsbeugung wird möglicherweise aufgehoben. Die Bundesanwaltschaft wird im Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof Freispruch für Schill beantragen.
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Hamburg - Schill war vom Hamburger Landgericht wegen Rechtsbeugung zu einer Geldstrafe von 12.000 Mark verurteilt worden. Das Gericht verhängte im Oktober gegen den als "Richter Gnadenlos" bekannt gewordenen Schill 120 Tagessätze zu 100 Mark, weil er eine Haftbeschwerde nach Ansicht der Richter verschleppt hatte. Schill hatte zwei Prozesszuschauer wegen seiner Ansicht nach ungebührlichen Benehmens in Haft nehmen lassen und eine Haftbeschwerde erst nach drei Tagen weitergeleitet. Schill legte Revision ein.

Die Sprecherin wollte keine Gründe für den Freispruchsantrag nennen. "Die Welt" zitiert allerdings aus dem Antrag. Danach wiesen die Entscheidungen von Schill formale Mängel auf, seien aber deshalb nicht im Sinne der Rechtsbeugung pflichtwidrig gewesen. Die Anwälte von Schill werteten den Antrag des Generalbundesanwaltes in der "Welt" als vernichtend für die Hamburger Justiz. Der Bundesgerichtshof ist aber nicht an den Antrag der Bundesanwaltschaft gebunden. Allerdings hat ein Freispruch-Antrag der Anklagebehörde nach Ansicht von Experten großes Gewicht.

Schill war über Jahre durch harte Urteile als Strafrichter in die Schlagzeilen geraten. Zum Jahreswechsel wurde er in die Zivilabteilung des Amtsgerichts versetzt. Er tritt mit einer eigenen Partei mit rechtspopulistischen Sprüchen zur Bürgerschaftswahl im September an. In Umfragen liegt die Schill-Partei deutlich über fünf Prozent Stimmenanteil. Schill hatte angekündigt, bei einer rechtskräftigen Verurteilung von allen politischen Ämtern zurückzutreten.