Rückfälliger Kinderschänder "Krank und gefährlich"
München - Im August 2001 hatte der vorbestrafte Kinderschänder im Untergeschoss einer Münchner U-Bahn-Station ein dreijähriges Mädchen entführt, das vor der Toilette auf ihren Vater wartete. Der Täter hatte das Kind zum Hauptbahnhof geschleppt und sich dort 20 Minuten lang an ihm vergangen.
Nur vier Tage zuvor war er auf Grund eines externen Gutachtens und gegen den Rat der ihn behandelnden Ärzte aus einer geschlossen Anstalt, wo er bereits 20 Jahre seines Lebens verbracht hatte, in eine offene Therapieeinrichtung überführt worden - eine tragische Fehlentscheidung.
Das Münchner Landgericht verurteilte den rückfällig gewordenen Mann zu viereinhalb Jahren Haft und dauerhafter Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie. Bei dem Urteil stützte es sich auf ein psychiatrisches Gutachten, das den 39-Jährigen als "krank und gefährlich" beschreibt. Der Mann sei vermindert schuldfähig, weil er wegen einer Hirnhautentzündung im Kindesalter einen abnormen Sexualtrieb entwickelt habe, so das Gutachten, in dem der Täter als "nicht therapierbar" bezeichnet wird.
Zum Prozessbeginn hatte der Angeklagte den Missbrauch des Mädchens gestanden. Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre und drei Monate Haft mit anschließender Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt gefordert. Die Verteidigung hatte dagegen auf Schuldunfähigkeit plädiert und hielt die Einweisung in die Psychiatrie für ausreichend.