Sadisten-Mord Urteil ist rechtskräftig
Karlsruhe - Zuvor war bereits der Revisionsantrag des verurteilten Lutz K. gescheitert. Das Gericht hatte Monika K. zu lebenslanger Haft verurteilt. Der vermindert schuldfähige Haupttäter Lutz K. wurde zu 15 Jahren Freiheitsentzug mit anschließender Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft hatte mit der Revision für Lutz K. ebenfalls eine lebenslange Freiheitsstrafe angestrebt. Zudem wollte die Anklagebehörde erreichen, dass für beide Beschuldigten die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde. Der BGH bestätigte jedoch das Urteil des Landgerichts Limburg in vollem Umfang.
Insbesondere schlossen sich die Karlsruher Richter der Einschätzung an, dass bei Lutz K. eine schwere sexuelle Perversion vorliegt und der Angeklagte daher nur vermindert schuldfähig ist.
Das Landgericht hatte das Paar im März 2003 wegen gemeinschaftlichen Mordes an den 16-jährigen Schülerinnen Jasmin und Yvonne verurteilt. Die beiden Angeklagten hatten den Mädchen am 9. Oktober 1994 vor einer Disko aufgelauert, sie in ihren Wagen gelockt und mit Chloroform betäubt. Anschließend brachten sie die beiden Mädchen in ihr Wohnhaus, wo sie Lutz K. zu brutalen Sexspielen missbrauchte. Die beiden Mädchen starben wahrscheinlich an den Folgen des Chloroforms.
(Aktenzeichen 2 StR 386/03)