Sadisten-Prozess: Anklage fordert lebenslange Haft - DER SPIEGEL
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Sadisten-Prozess Anklage fordert lebenslange Haft

Im Limburger "Sadisten-Prozess" hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für die beiden Angeklagten gefordert. Der Ablauf der menschenverachtenden Tat spreche für die "Kaltblütigkeit und Professionalität" des beschuldigten Ehepaars.
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Limburg - "Sie waren beide Täter", sagte die zuständige Staatsanwältin Ingrid Richter in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht über die Eheleute Monika und Lutz K. Der Ehemann Lutz K. sei aber wegen seiner schweren Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig und müsse in einer Psychiatrie untergebracht werden.

Das Ehepaar aus dem Westerwald soll vor acht Jahren die beiden Schülerinnen Jasmin und Yvonne nach einem Discobesuch verschleppt, betäubt und stundenlang sexuell missbraucht haben. Tödlich für die Opfer war eine Überdosis des Narkosemittels Chloroform.

Der 42-jährige Maurer Lutz K. und seine Ehefrau Monika hatten die Tat im August gestanden, nachdem ein Massengentest die Polizei auf ihre Spur gebracht hatte. Allerdings hatte das Paar den gewaltsamen Tod der Mädchen als Unfall dargestellt.

Diese Unfalltheorie bezeichnete die Staatsanwältin als "haarsträubend". Bei der Obduktion seien keine Zeichen einer "ernsthaften Wiederbelebung" gefunden worden, die der Angeklagte vorgegeben hatte. Das Paar habe im Gegenteil die beiden Mädchen "sehr gründlich und professionell" gewaschen, um Spuren zu vernichten.

Als Motiv nannte die Staatsanwältin einen Streit der Eheleute, nach dem Monika K. ihrem Mann einen "pervertierten Liebesbeweis" habe erbringen wollen. Zwar habe Lutz K. bei dem Doppelmord die Fäden in der Hand gehalten. Doch seine Frau war nach Ansicht der Staatsanwältin "nicht nur bloßes Werkzeug ihres Mannes, sondern auch teils Herrscher über das Geschehen. Sein Streben nach sexueller Befriedigung war auch ihres."

Eine Sicherungsverwahrung ohne zeitliche Begrenzung kommt nach den Ausführungen der Staatsanwaltschaft nur deshalb nicht in Betracht, weil diese Regelung erst seit Anfang 1995 gelte. Der Mord war zwei Monate früher begangen worden.

Staatsanwalt Bernd Weiß zeigte sich erschüttert vom Verhalten des Ehepaars: "Selten habe ich Angeklagte mit einer derartigen Arroganz erlebt."