Satanisten-Prozess Plötzlich kam der Hass
Bochum - Ehemalige Freunde belasteten die beiden Satanisten Manuela und Daniel R., die zugegeben hatten, am 6. Juli 2001 einen Bekannten auf bestialische Weise umgebracht zu haben, schwer. Das Ehepaar sei aggressiv und größenwahnsinnig gewesen. "Sie fühlten sich als Todesboten Satans, die möglichst viele Seelen einzufangen hatten", erinnerte sich am Mittwoch ein 22-jähriger Student im Zeugenstand des Bochumer Schwurgerichts. Das martialische Auftreten bezeichnete er als reines Imponiergehabe. Daniel R. sei nur noch sein Image wichtig gewesen. "Dafür ist er wohl auch über Leichen gegangen."
Bereits fünf Monate vor der Tat hatte der 26-jährige Daniel R. jeglichen Kontakt zu seinen früheren Freunden abgebrochen. Er sei unfreundlich geworden und habe plötzlich alles und jeden gehasst. "Er hat eine Rolle gespielt und konnte nicht mehr zurück", glaubt sein früherer Freund. Manchmal habe sich Daniel R. sogar als gottgleich bezeichnet.
Nach Aussage seines ehemaligen Arbeitgebers habe sich der 26-Jährige erst vor rund einem Jahr gewandelt. Bis dahin sei er ein pflichtbewusster und korrekter Menschen gewesen - und zudem sein bester Angestellter. "Er hatte bei uns eine absolute Vertrauensstellung", so der Leiter eines Geschäfts für Autoteile. Dann fand sich der 44-Jährige auf einer "Todesliste" neben 15 anderen Personen wieder. "Freut euch, ihr seid die nächsten", stand unter der Liste, die das Paar an die Wand ihrer Wohnung geschrieben hatte.
Bei der Obduktion der Leiche zählte der Gerichtsmediziner mindestens neun Herzstiche bei dem 33-jährigen Opfer. Der Schädel des Opfers wies fast 30 Schlagverletzungen auf. "Sie wurden mit der spitzen und der stumpfen Seite eines Zimmermannshammers verursacht", sagte der Sachverständige vor Gericht. Die diabolische Zahl von insgesamt 66 Schlag-, Hieb- und Stichverletzungen sei dagegen eher zufällig gewesen. Vermutlich seien es ohnehin mehr. Kleinere Verletzungen wurden erst gar nicht mitgezählt.
Der Mordprozess wird am 24. Januar fortgesetzt. Das Urteil soll am 31. Januar gesprochen werden.