Schadenersatz Schuhe auf dem Weg zum Frühstück abgelaufen
München - Die frustrierten Urlauber beschwerten sich vor Gericht, sie hätten 500 Meter zum Speisesaal zurücklegen müssen. Sie klagten deshalb den halben Reisepreis von 2400 Mark ein. Vom Amtsgericht München wurden sie jetzt abermals enttäuscht. In der am Freitag veröffentlichten Entscheidung wurden ihnen nur 300 Mark zugesprochen, ihre Kosten für Prozess und Anwälte machen jedoch das Vierfache aus.
Der Richter hat exakt hochgerechnet: In zwei Wochen je zwei Kilometer Weg zum Frühstück und Abendessen ergebe bei drei Reisenden eine Gesamtlaufleistung von 84 Kilometern. Demnach wäre nach je 16,8 Kilometern ein Paar Schuhe "aufgearbeitet" worden. Das hielt der Richter für höchst unwahrscheinlich: "Es gibt sehr schlechte Schuhe und sehr scharfe Steine. Dafür aber 2400 Mark haben zu wollen, ist unrealistisch." Der Kläger hat schließlich den vom Reiseveranstalter angebotenen Vergleich akzeptiert. Da er von der geforderten Summe nur ein Achtel erstritten hat, blieb er auf sieben Achtel der Verfahrenskosten sitzen - auf genau 1212,75 Mark für Gericht und Anwälte.