"Schlafwandler"-Prozess Lebenslänglich für Ehefrau
Baden-Baden - Das Landgericht Baden-Baden sah es als erwiesen an, dass die Arzthelferin ihren Mann im September 2001 mit einem Messerstich ins Herz tötete. Mit dem Urteil entsprach die Schwurgerichtskammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte dagegen Freispruch gefordert.
Die Version der Angeklagten, wonach nur die damals zwölfjährige Tochter beim Schlafwandeln den Vater erstochen habe könne, nannte Richter Hans-Richard Neerforth "eine ungeheuerliche Behauptung". Die Frau habe ihre Tochter zu Unrecht belastet.
Die Angeklagte hatte angegeben, sie habe in der Nacht vom 23. auf den 24. September 2001 das Mädchen schlafwandelnd entdeckt und sie dann zurück in ihr Zimmer geführt. Erst dann habe sie ein blutiges Messer gesehen, ihren toten Mann gefunden und dann die Leiche fortgeschafft. Wenige Tage nach der Tat hatten Spaziergänger den Toten in einem Gebüsch gefunden.
Der Richter sagte, es sei ausgeschlossen, dass das Mädchen im Schlaf getötet haben könnte. Zwei psychiatrische Gutachter hatten dem Teenager Glaubwürdigkeit attestiert und ausgeschlossen, dass sie beim Schlafwandeln getötet haben könnte.
Auch das Mädchen, das jetzt bei einer Verwandten in Norddeutschland lebt, hatte vor Gericht der Darstellung der Mutter widersprochen. In einer nicht öffentlichen Sitzung hatte sie berichtet, dass sie in jener Nacht ein Gespräch zwischen den Eltern gehört hatte. Es seien die Worte "weg, weg" gefallen. Dann habe der Vater "Sag mal, träumst du?" gesagt. Das seien vermutlich die letzten Worte des Mannes gewesen, sagte Richter Neerforth.
Die Schwurgerichtskammer stellte eine besondere Schwere der Schuld fest - damit ist ausgeschlossen, dass es nach 15 Jahren zu einer automatischen Haftprüfung kommt.