Schmökel: Ermittlungen gegen Therapeuten - DER SPIEGEL
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Schmökel Ermittlungen gegen Therapeuten

Der Sexualverbrecher Frank Schmökel wird vorerst in einem Justizkrankenhaus in Nordrhein-Westfalen untergebracht. Drei seiner früheren Ärzte und Psychologen müssen mit einem Verfahren rechnen.
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Bautzen/Fröndenberg - Die Staatsanwaltschaft Neuruppin leitete ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen die drei Therapeuten ein, die für den umstrittenen Ausgang Schmökels verantwortlich sein könnten. Dabei geht es um den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung und fahrlässigen Tötung. Nach dem derzeitigen Stand der Untersuchung wurden Lockerungsentscheidungen möglicherweise nicht mit ausreichender Sorgfalt gefällt, hieß es.

Der geistesgestörte Triebtäter war vor seiner Flucht am 25. Oktober in der geschlossenen Abteilung einer Nervenklinik im brandenburgischen Neuruppin untergebracht. Hier waren ihm die so genannte Lockerungsstufe Vier und ein begleiteter Ausgang zu seiner Mutter in Strausberg gewährt worden. Dabei hatte Schmökel mit einem Messer einen Pfleger niedergestochen und war geflüchtet. Dem 38-Jährigen wird von der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) außerdem vorgeworfen, während seiner 13-tägigen Flucht einen Rentner erschlagen und dessen Auto gestohlen zu haben.

Der Gewaltverbrecher wurde unterdessen nach Polizeiangaben mit dem Hubschrauber von Bautzen zum Haftkrankenhaus Fröndenberg in der Nähe von Dortmund geflogen. Schmökel hatte bei seiner Festnahme am Dienstag in Sachsen eine Schussverletzung erlitten.

In Brandenburg gebe es keine geeignete Einrichtung, begründete das Potsdamer Sozialministerium die Verlegung. Die Verletzung des Sexualverbrechers müsse unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen behandelt werden. Unklar blieb zunächst, wo Schmökel nach seiner ärztlichen Behandlung untergebracht werden soll. Die Anlage in Fröndenberg gilt als das größte und modernste Justizkrankenhaus Europas. Die Sicherheitsvorkehrungen würden vor der Ankunft Schmökels erhöht, hieß es.

Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg beantragte beim Landgericht Frankfurt (Oder), Schmökel künftig in einem normalen Gefängnis unterzubringen. Brandenburgs Sozialminister Alwin Ziel (SPD) und Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) befürworteten den Antrag. Die Generalstaatsanwaltschaft verwies allerdings auf die Gesetzeslage, wonach der 38-Jährige in den Maßregelvollzug zurückgebracht werden müsse. Schmökel war vor fünf Jahren zu 14 Jahren Gefängnis und zur Unterbringung im Maßregelvollzug verurteilt worden.