Schöffin befangen: Mordprozess Jennifer geplatzt - DER SPIEGEL
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Schöffin befangen Mordprozess Jennifer geplatzt

Nach einer Woche ist der Prozess um den Mord an der 16-jährigen Jennifer aus Neumünster geplatzt. Das Gericht sah einen Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen eine Schöffin als begründet an.
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Kiel/Neumünster - Die Verteidigung hatte der Schöffin am Dienstag Voreingenommenheit vorgeworfen, weil sie bei einer Frage an eine Zeugin die Täterschaft des Angeklagten bereits vorausgesetzt hatte. Die Zeugin hatte zum Tatzeitpunkt beobachtet, wie ein "kräftiger Mann" die 16-Jährige von hinten umfasst und hinter eine Hecke gehoben hatte. Die Schöffin fragte sie daraufhin, welche Struktur denn die Jacke des Angeklagten gehabt habe. Dabei nannte sie den Namen des Angeklagten, der die Tat bislang vehement bestreitet. Der Vorfall hatte im Gericht für Aufregung gesorgt.

Mit den Ausscheiden der Schöffin sei "die Kammer nicht mehr komplett und es wird eine neue Hauptverhandlung mit neuen Schöffen anberaumt", sagte der Vorsitzende Richter am Kieler Landgericht, Jörg Bromann.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Stefan Z. Mord zur Verdeckung einer Straftat vor. Der 37-Jährige aus Neumünster, der bereits zwei Haftstrafen wegen Vergewaltigung verbüßte, soll nur wenige Wochen nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis aus sexuellen Motiven das Mädchen überfallen und getötet haben. Die von der Insel Rügen stammende Auszubildende fiel am späten Abend des 20. September 2002 auf der Straße in Neumünster ihrem Mörder in die Hände. Er habe sie hinter einen Busch gezerrt, bis auf die Socken ausgezogen und unter anderem mit Schlägen schwer misshandelt und dann erstickt, heißt es in der Anklage.

Der 37-jährige Z. bestreitet das. Er sei zum Tatzeitpunkt betrunken gewesen und drei Kilometer vom Tatort mit dem Fahrrad gestürzt. Dem Vernehmen nach liegt der Staatsanwaltschaft ein kriminaltechnisches Gutachten vor, wonach sich Fasern der Bekleidung des Angeklagten auf dem Körper des Opfers befunden haben sollen. Allerdings ist auch von einer entlastenden DNA-Spur die Rede. Der Indizienprozess um den Sexualmord an der 16-Jährigen soll am 13. August neu aufgerollt werden.