Rempler gegen Mann Schwarzes Schaf bringt zwei Schäfern Unglück
Schwarzes Schaf: Kniffliger Fall vor dem Oberlandesgericht München
Foto: dapdKempten/Augsburg - Endlich muss das berüchtigte schwarze Schaf einmal nicht als Metapher herhalten, denn in diesem Fall ist der Übeltäter wirklich ein schwarzes Schaf: Ein rabiates Tier hat in Bayern einen Rechtsstreit ausgelöst, der sogar noch vor dem Bundesgerichtshof (BGH) landen könnte.
Das Tier hatte vor zweieinhalb Jahren im Ostallgäu einen Passanten derart heftig von hinten angerempelt, dass der Mann stürzte. Anschließend tauchte das Tier in seiner Herde mit zwei anderen schwarzen Schafen unter, so dass der Betroffene nicht mehr sagen konnte, welches Tier ihn angegriffen hatte. Die drei schwarzen Schafe gehören zudem zwei verschiedenen Haltern, so dass sich nicht einmal feststellen ließ, wer den Übeltäter besitzt.
Der Mann verletzte sich bei dem tierischen Angriff so schwer, dass Behandlungskosten von mehr als 13.000 Euro anfielen - und dieses Geld wollte seine Krankenkasse zurückhaben.
Das Oberlandesgericht München hat daher in zweiter Instanz beide Halter zur Zahlung verdonnert, ließ aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zum BGH zu. Das geht aus einem nun veröffentlichten Urteil hervor (Az.: 14 U 2687/11). Tierhalter müssten auch dann für Schäden haften, wenn nicht mehr zu klären sei, wem das Tier letztlich gehört habe.
Beide Besitzer hätten ihre Schafe in einem gemeinsamen Pferch untergebracht, der nicht ständig überwacht wurde, so die Richter. "Sie haben daher gemeinsam eine (...) Gefahrenlage geschaffen." Welcher Halter welchen Anteil übernimmt, müssten sie untereinander regeln.
Hintergrund ist eine Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wonach bei einer gemeinschaftlich begangenen Tat "jeder für den Schaden verantwortlich" ist. "Das Gleiche gilt, wenn sich nicht ermitteln lässt, wer von mehreren Beteiligten den Schaden durch seine Handlung verursacht hat", heißt es weiter im Gesetz. Wie nun das OLG entschied, ist diese Vorschrift auch auf die schwarzen Schafe anwendbar.
Auch wenn sich nicht sagen lasse, welches Tier den Passanten umgerempelt hat, seien beide Halter als Beteiligte zu sehen und müssten daher auch einzeln haften. Der Gesetzgeber habe gewollt, dass Geschädigte auch in solchen Fällen einfacher zu ihrem Recht kommen. Sie dürften nicht daran scheitern, dass sich das konkrete schwarze Schaf nicht identifizieren lasse.