Schwebebahn-Prozess: Milde Strafen für Schlampereien - DER SPIEGEL
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Schwebebahn-Prozess Milde Strafen für Schlampereien

Keiner der Verantwortlichen für den Absturz der Wuppertaler Schwebebahn im April 1999 muss ins Gefängnis. Bei dem Unglück waren fünf Menschen getötet und 45 zum Teil schwer verletzt worden.
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Wuppertal - Bei Unfall war ein Waggon der Schwebebahn in die Tiefe gestürzt, weil Bauarbeiter ein Stahlteil in der Führungsschiene vergessen hatten. Das Gericht hat nun fünf der acht Angeklagten freigesprochen. Zwei Mitarbeiter der Stadtwerke wurden zu 20 beziehungsweise acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der mitangeklagte Baustellenleiter muss eine Geldbuße in Höhe von 14.400 Mark zahlen.

Während die Staatsanwaltschaft Gefängnisstrafen zwischen neun Monaten und drei Jahren sowie Geldbußen zwischen 3000 und 10.000 Mark gefordert hatte, hatten die Verteidiger am Freitag auf milde Urteile beziehungsweise Freispruch plädiert.