Schweizer Beschluss Passive Sterbehilfe auch durch Ärzte
Bern - Die SAMW lockerte heute ihre ethischen Richtlinien zur Sterbehilfe von 1995 und geht damit stärker auf die Realität des Ärzte-Alltags ein. Besondere Umstände und die Respektierung des Patientenwillens könnten einen Arzt veranlassen, einem todkranken Patienten Sterbehilfe zu leisten, sagte SAMW-Präsident Werner Stauffacher bei der Präsentation der neuen Regelung.
Die Bedingungen, unter denen ein Arzt in Zukunft Sterbehilfe leisten kann, wurden von der Akademie genau umrissen. So müsse der Arzt die Gewissheit haben, dass der Patient in seiner "letzten Lebensphase" sei, das heißt innerhalb von Tagen oder Wochen sterben werde, und dass er sich aus freien Stücken zu dem Selbstmord entschieden habe. Außerdem müssten zuvor alternative Behandlungsmöglichkeiten erörtert und ausgeschöpft sein.
Die neuen Richtlinien besagen, dass das Hauptziel der ärztlichen Betreuung bei sterbenden Patienten weiterhin die Linderung von Leiden sei. Palliativmedizin und menschliche Betreuung seien die besten Mittel, Menschen von dem Wunsch zu sterben abzubringen.
Auch wenn Ärzte in Zukunft passiv zum Selbstmord verhelfen dürfen, bleibt in der Schweiz die aktive Sterbehilfe, also Tötung auf Verlangen, weiterhin verboten.