KRIMINALITÄT »Seltsame, vampirische Züge«
Die neue Straße ist ökologisch der letzte Schrei. Sie macht das Leben in Müncheberg, 50 Kilometer östlich von Berlin, lebenswert. Auf 2,8 Kilometer Leitwegen werden Amphibien durch 16 Durchlässe geleitet, für Schafherden gibt es einen Extratunnel. Als Amtsdirektor Klaus Zehm im Dezember 1999 die zwölf Millionen Mark teure Ortsumgehung freigab, sprach er von einem großen Tag: »Endlich kehrt Ruhe in unsere Stadt ein.«
Der Mann irrte. Zwei Monate später dominierte die verschlafene 6000-Seelen-Kommune in der Märkischen Schweiz die Nachrichtensendungen selbst in den USA. Müncheberg sei beinahe zweites Littleton geworden - in dem Städtchen im US-Staat Colorado waren am 20. April 1999 bei einem Schulmassaker zwölf Jugendliche und ein Lehrer von zwei Pennälern erschossen worden. Ähnliches, so die Meldungen, sei im letzten Moment am Gymnasium von Müncheberg verhindert worden.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) präsentierte eine potenzielle Attentäterin: Sissy S., damals 16, kam unter dem Verdacht »der Verabredung und Planung eines Verbrechens (Mord)« in Haft.
Zwei Mitschüler hatten sich nach vielen Gesprächen mit der Verdächtigen der kommissarischen Schulleiterin Rita Lange, 41, anvertraut. Sissy S., verrieten sie der Pädagogin, plane am Jahrestag des Littleton-Massakers ein Blutbad im Erdkunde-Basiskurs. Als Mordwerkzeuge sollten Handgranaten und eine halbautomatische Waffe dienen.
Lange nahm die Warnung ernst. Schließlich hatte es auch in Deutschland schon ein Schul-Attentat gegeben. Im vergangenen November erstach ein 15-jähriger Schüler im Meißener Gymnasium »Franziskaneum« seine 44-jährige Deutsch- und Geschichtslehrerin. Kurz darauf flogen im niederbayerischen Metten Attentatspläne von drei 14-jährigen Schülern auf. Das für Müncheberg zuständige Schulamt drängte vorsorglich darauf, umgehend die Polizei einzuschalten. Sissy, von der Schulleiterin nicht zu den Vorwürfen einvernommen, wurde im Gymnasium festgehalten und von herbeigerufenen Beamten verhaftet.
Seit diesen Tagen ist in dem wald- und seenreichen Landstrich, in dem Bertolt Brecht seine Buckower Elegien ersann, nichts mehr, wie es war. Journalisten durchkämmten die Bauern- und Pausenhöfe nach griffigen Zitaten. Die Reizvokabel von der geplanten Kopie jenes Amoklaufes im amerikanischen Westen gab das Stichwort für den Ermittlungseifer berufener und unberufener Ankläger, der schon hysterische Züge annahm.
Was von den angeblichen Plänen zum großen »Massaker« (Vernehmungsprotokoll) durchsickerte, verselbständigte sich auf merkwürdige Weise. In dem Land, in dem Ausländerhass nur zu oft die Überschriften liefert, schien nun der Gewaltexzess nach innen eine makabere Steigerung zu erfahren.
Sissy habe geplant, »so viele Menschen wie möglich zu töten und sich danach durch einen Sturz vom Dach der Schule selbst umzubringen«, begründete Staatsanwältin Petra Marx den energischen Zugriff. Nach den Erkenntnissen »über Intensität und Vehemenz der Planungen« gebe es keinen Zweifel an der beabsichtigten Umsetzung der Tat. Staatsanwalt Michael Neff sekundierte: »Sie war auf die Tat fixiert.«
Obwohl das Mädchen vor dem Haftrichter erklärte, »dass ich ein Massaker nie machen wollte, es war nie ernst geplant«, musste die nicht vorbestrafte Minderjährige zuletzt in der Vollzugsanstalt Berlin-Lichtenberg einsitzen. 23 Beamte mit einem Waffen- und Sprengstoffhund durchsuchten derweil zweimal das Haus von Sissys Eltern, das Grundstück und den angrenzenden Wald. Es fand sich aber einzig ein Luftgewehr, das dem Stiefvater von Sissy gehört. In einer verschlossenen Kassette entdeckten die Polizisten ein Schreiben, das sie als »Abschiedsbrief« werten. Auszug: »Da wir ja sowieso alle früher oder später einmal sterben müssen, nehme ich einfach mal sozusagen eine Abkürzung.« Das fünfseitige Elaborat trägt jedoch die Überschrift »Verarschungsbrief«.
Das harte Vorgehen der Staatsanwaltschaft und die Inhaftierung nannte Brandenburgs Bildungsminister Steffen Reiche (SPD) »keine Sternstunde des Rechtsstaats«. Der SPD-Fraktionschef im Potsdamer Landtag Gunter Fritsch warnte Justizminister Kurt Schelter (CDU) davor, »an einem Einzelfall ein Exempel statuieren« zu wollen, während viele rechtsradikale Straftäter frei herumliefen.
Als die Kritik immer heftiger wurde, überprüfte Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg, der schon früh Zweifel an der »Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes« geäußert hatte, Verfahren und Anklageentwurf der Frankfurter Staatsanwälte. Er griff aber zunächst nicht ein. Dafür setzte das Amtsgericht Strausberg die Schülerin gegen den Willen der Staatsanwaltschaft auf freien Fuß.
Doch die Zeit wurde nicht genutzt, zu einer rationalen Analyse des Sachverhaltes zu finden. Müncheberg und das vermeintliche Massaker wurden zum Paradefall einer Psychose. Wie ein Virus erfasste die Angst das Städtchen. Misstrauen, Vorurteile und frei bewertete scheinbare Indizien führen womöglich zu einem fragwürdigen Verfahren - dieser Tage will die Staatsanwaltschaft Anklage erheben.
Um dahin zu kommen, entwickelten die Strafverfolger enorme Intensität. Der Diplompsychologe Gottfried Rudolf sollte die »potenzielle Gefährlichkeit« des Mädchens belegen. In einer zweiseitigen Presseerklärung hatte die Staatsanwaltschaft Ende Februar das Urteil quasi vorweggenommen: Es ist die Rede von einer »verdichteten Beweislage«, es habe eine »damit zu bejahende hohe potenzielle Gefahr für die Öffentlichkeit« gegeben. Der Schutz der Allgemeinheit vor schwersten Straftaten müsse »absoluten Vorrang vor den schutzwürdigen Interessen« des Mädchens haben. »Das ist der Amoklauf einer Staatsanwaltschaft«, kontert Sissys Anwalt Robert Unger.
Obwohl das Mädchen auf Ungers Rat hin die Kooperation mit dem Psychologen Rudolf verweigerte, kam der in seinem Gutachten zu dem Schluss, »dass die Probandin, in den Stand ihrer freien Selbstbestimmung zurückversetzt, nicht weniger gefährlich ist als zur Zeit der Handlungen, die Gegenstand der Beschuldigungen sind«. Sein Fazit: »Somit geht von ihr gegenwärtig eine allgemeine Gefahr aus.«
»Das ist hanebüchener Unsinn«, befand Anwalt Unger, der den Psychologen bereits in anderen Verfahren kennen gelernt hatte und ihn nicht allzu sehr schätzt. Unger, der sich durch die Verteidigung von Ex-DDR-Staatschef Egon Krenz einen Namen machte, reichte eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwälte Marx und Neff ein, weil diese die Verteidigung nicht zur Auswahl des Sachverständigen befragt hatten. Das Landgericht Frankfurt (Oder) befand, das Gutachten Rudolfs reiche »nicht aus«, und setzte die vom Verteidiger vorgeschlagene Direktorin der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie an der Berliner Charité Ulrike Lehmkuhl als neue Gutachterin ein. Die Medizinerin fand keine »Hinweise auf eine jugendpsychiatrische Störung«. Es gebe keine Erkenntnisse über Suizidgedanken, vielmehr vermittle Sissy eine »hohe Lebenszufriedenheit und Zuversicht«.
Dem sportlichen Mädchen bescheinigt Lehmkuhl einen gut durchschnittlichen Intelligenzquotienten und teilweise »kindlich-naives Verhalten«. Ein Gutachten der Jugendgerichtshilfe kommt zum Ergebnis, dass Sissys angeblich geplante Tat »im Widerspruch zu ihrem Auftreten, ihrer Zukunftsvorstellung und ihrer Erziehung« stehe. Das deckt sich mit Erkenntnissen früherer Lehrer. So wird Sissy in einem Zeugnis von 1998 als »eine ruhige Schülerin« beurteilt, die sich gegenüber Mitschülern und Lehrern »stets einwandfrei und korrekt« verhalten habe. Ihr damaliger Religionslehrer erklärte bei der Vernehmung: »Ich würde der Sissy so etwas nie zutrauen.«
Auch etliche Mitschüler schließen sich dem Urteil an. »Sie hatte oft einen makaberen Scherz auf Lager. Darüber wurde gelacht. Keiner nahm diesen Scherz ernst«, erinnert sich eine ehemalige Klassenkameradin. Es sei für sie »glasklar gewesen, dass Sissys Verhalten scherzhaft gemeint war« oder eben Spinnerei, so eine andere Schülerin.
Tatsächlich aber interessierte sich die inzwischen 17-Jährige auffällig für das Attentat von Littleton. Sie sammelte Videoaufnahmen, Zeitungsartikel, Waffenzeitschriften und Bilder der Attentäter. Die Fixierung auf das Blutbad wurde, sagt sie selbst, zu ihrem »Hobby«. Sie ließ sich von ihrer Mutter psychologische Zeitschriften ("Psychologie heute") besorgen, um sich »so gut wie möglich« in die Täter »hineinzuversetzen«.
Der zeichnerisch begabte Teenager versuchte die Gesichtszüge des Amokschützen Dylan Klebold zu porträtieren. »Die Sissy war der Meinung, dass das Gesicht dieses Täters längliche, seltsame, vampirische Züge hatte. Davon war sie fasziniert«, so eine Freundin. Eine andere bestätigt: »Sie hatte für diesen einen Attentäter richtig geschwärmt, so wie man als Mädchen für einen Jungen so schwärmt. Sie schien richtig verliebt zu sein.«
In den Schulpausen sprach die durchschnittliche Schülerin, die sich erst im September 1999 wegen des kürzeren Anfahrweges nach Müncheberg umschulen ließ, immer häufiger von dem Attentat in Littleton und der Möglichkeit, es in Müncheberg am 20. April 2000 zu wiederholen. Selbst die Beschaffung von scharfen Waffen wurde plötzlich Thema unter den Altersgenossen.
Ein Mitschüler, der sich später seinen Eltern und der Schulleiterin offenbarte, empfahl ihr flapsig, wegen der besseren Wirkung Handgranaten zu nehmen, und versprach angeblich, die Wurfkörper zu besorgen. »Fünf Stück sollten 100 Mark kosten«, bestätigte Sissy den vernehmenden Beamten nach ihrer Festnahme. Der Tippgeber hatte jedoch weder die Absicht noch die Möglichkeit, Granaten zu beschaffen. Bei einem anderen Jugendlichen orderte sie gemeinsam mit zwei Freunden eine halbautomatische Waffe. Auch die wurde nie geliefert. Für Anwalt Unger war das »nichts als ein Fantasieexzess. Die wollten sich nur wichtig machen«.
Die Staatsanwaltschaft stützt ihre geplante Anklage mit den Beschaffungsdiskussionen auf dem Schulhof. Hinzu kommt eine gewagte Kombination: Anfang Februar hatte ein Bruder von Sissy im Forst von Waldsieversdorf, dem Wohnort der Familie, eine deutsche Panzergranate aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden. Zwar wurde der Fund umgehend gemeldet, die Granate vom Munitionsbergungsdienst beseitigt, doch hegen die ermittelnden Staatsanwälte den Verdacht, dass im Wald noch mehr zu finden gewesen sein könnte.
Auch Sissys Kalender, bei der Hausdurchsuchung sichergestellt, wird von den Ermittlern als Indiz für die Ernsthaftigkeit der Attentatspläne gewertet. Das Mädchen hatte den 20. April 2000 mit einem Kreuz und dem Vermerk »1. Jahr« markiert. Die Tage bis zu diesem Datum wurden wie bei einem Countdown rückwärts gezählt. Sissy sagt, sie habe den Todestag von Dylan Klebold auf diese Weise gekennzeichnet. »Weiter ist da nichts. Ich habe rückwärts gezählt, weil es mir so klarer war.«
Doch aus den wirren Gewaltfantasien der Pubertierenden und ein paar ungesicherten Indizien wurde nicht nur ein Anklagekorsett: Ein Großteil der Lehrer und viele Eltern der rund 700 Müncheberger Gymnasiasten haben ihr Urteil längst gefällt. Am 20. April wollen manche Väter und Mütter ihre Kinder nicht zum Unterricht schicken, weil Sissy aus der Haft entlassen wurde. Dabei ist sie bis Ende April auf Antrag des Anwalts von der Schulpflicht befreit. Die Sprechstunden der eigens eingesetzten Schulpsychologin sind seit der Festnahme gut besucht. Es bestehe »enormer Beratungsbedarf«, resümiert Schulleiterin Lange.
Zwei Wochen nach dem Bekanntwerden der angeblichen Massakerpläne entschied die mehr als 40-köpfige Lehrerkonferenz bei einer Gegenstimme und vier Enthaltungen, die in die Schlagzeilen geratene Schülerin nicht mehr im Gymnasium aufzunehmen. Das Schulamt muss nun das weitere Vorgehen bestimmen.
Generalstaatsanwalt Rautenberg ist trotz der dünnen Faktenlage gewillt, die Frankfurter Staatsanwälte gewähren zu lassen. Der Chefankläger mochte den Anklageentwurf nicht kassieren - immerhin wird der aber wesentlich entschärft.
Der Vorwurf der versuchten Beteiligung an einem Mord soll nicht mehr erhoben werden, weil, so Rautenberg-Sprecher Rolf Grünebaum, »die Ergebnisse der Ermittlungen das nicht bestätigt« haben. Was bleibt, ist eine »versuchte Anstiftung und Beteiligung an einem anderen Verbrechen«, dem Versuch nämlich, an eine Pistole und an Handgranaten heranzukommen. Das wäre ein Verstoß gegen das Waffen- und das Kriegswaffenkontrollgesetz.
WOLFGANG BAYER, STEFFEN WINTER