Sölden-Prozess Unglückspilot erhält Bewährungsstrafe
Innsbruck - Das Landesgericht Innsbruck befand den 36-jährigen Markus J. der fahrlässigen Gemeingefährdung für schuldig. Der Pilot habe vorhersehen müssen, dass sich der an seinem Hubschrauber hängende Betonkübel lösen und auf die Gondelbahn fallen könnte, sagte Richter Bruno Angerer in der Urteilsbegründung. Vom Anklagepunkt der fahrlässigen Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen wurde der 36-jährige Tiroler dagegen freigesprochen.
Sein Lastenhubschrauber hatte im September 2005 beim Flug über die Seilbahn am Rettenbachfernergletscher einen 750 Kilogramm schweren Betoneimer verloren. Als dieser 300 Meter tiefer auf das Drahtseil der Bahn schlug, geriet die Gondel so stark in Schwingung, dass sie in die Tiefe stürzte und gegen einen Fels prallte. Eine weitere wurde derart in Schwingungen versetzt, dass sechs Skifahrer herausgeschleudert und getötet wurden.
Die rund 30 im Gerichtssaal anwesenden Hinterbliebenen von getöteten Seilbahnfahrgästen und Überlebende der Katastrophe reagierten mit Schweigen auf das Urteil. Nach dem Prozess sagte einer der Angehörigen, das Urteil sei "ein besserer Freispruch". Richter Angerer verwies die Hinterbliebenen für Schadensersatzansprüche gegen den Piloten auf den Zivilklageweg.
Im Prozess hatte Markus J. den Hinterbliebenen sein Beileid bekundet: "Natürlich tut mir das sehr, sehr leid, was den Angehörigen und den Verletzten passiert ist." Er appellierte an den österreichischen Gesetzgeber, das Überfliegen von in Betrieb befindlichen Seilbahnen explizit zu verbieten. Sonst seien immer die Piloten unter Entscheidungsdruck.
"Verkettung unglücklicher Umstände"
Zum Prozessauftakt hatte die Verteidigerin des Angeklagten, Andrea Haniger-Limburg, von einer "Verkettung unglücklicher Umstände" gesprochen. Diese habe dazu geführt, dass der Helikopter seine Außenlast verloren habe und der Betonkübel genau auf das Seil der Gondelbahn gefallen sei. Das habe der Angeklagte "nach menschlichem Ermessen" nicht vorhersehen können. Der Pilot sei selbst "Opfer des Schicksals" geworden. Jeder Flug berge "wie das Autofahren" eine gewisse Gefahr.
Unter den Angehörigen der Opfer löste diese Argumentation Empörung aus. "Jetzt reicht's aber", rief einer der Prozessbeobachter. Richter Bruno Angerer musste die Zuschauer zur Ruhe ermahnen. Bereits zuvor hatten sich einige der Angehörigen bei dem Richter beschwert, weil er sie zum Teil nicht als Privatbeteiligte zu dem Verfahren zuließ. In Zwischenrufen warfen sie Angerer vor, von ihm "ausgetrickst" worden zu sein. Der Richter wies die Beschwerden zurück und verwies auf das österreichische Recht.
Der Vater eines bei dem Unfall ums Leben gekommenen 13-jährigen Jungen warf der österreichischen Justiz Versagen vor. Hans-Peter Ketterer aus Bad Dürrheim im Schwarzwald sagte am Rande des Prozesses, es sei "ein Schlag ins Gesicht der Angehörigen", dass sich nur der Pilot vor Gericht verantworten muss. Auf der Anklagebank müssten auch Vertreter der Gondelbahn und der Helikopterfirma sitzen, forderte Ketterer. Der Pilot sei nur "das schwächste Glied in der Kette".
aki/ddp