Staatsanwaltschaft: Schmökel muss nicht ins Gefängnis - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Staatsanwaltschaft Schmökel muss nicht ins Gefängnis

Der Kinderschänder Frank Schmökel kommt offenbar nicht in den normalen Strafvollzug, sondern wird wieder in eine Nervenklinik eingewiesen. Noch liegt er allerdings mit einem Bauchschuss im Krankenhaus.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Potsdam/Bautzen - Nach Überzeugung der Generalstaatsanwaltschaft in Brandenburg an der Havel muss Schmökel auf Grund der gesetzlichen Vorschriften wieder in eine psychiatrische Klinik überstellt werden. Das brandenburgische Innenministerium wollte sich dazu am Abend nicht äußern. Es werde aber eine Überstellung in den Strafvollzug befürwortet, hieß es.

Der geistesgestörte Triebtäter war vor seiner Flucht am 25. Oktober in der geschlossenen Abteilung einer Nervenklinik im brandenburgischen Neuruppin untergebracht. Mit dem Maßregelvollzug soll psychisch kranken Tätern Hilfe in Form von Therapien geboten werden.

Nach Ansicht der Gewerkschaft der Polizei (GdP) bringt der Fall die gesamte Praxis im Umgang mit psychisch-gestörten Straftätern auf den Prüfstand. Schmökel gehöre "in eine Zelle, aus der er nicht mehr herauskommt", sagte der GdP-Bundesvorsitzende Konrad Freiberg. "Therapie und Resozialisierung müssen zurückstehen hinter der Sicherheit der Menschen vor solchen lebenden Zeitbomben."

Druck auf Ziel wächst

Der brandenburgische Sozialminister Alwin Ziel (SPD) kündigte an, jetzt die Frage zu klären, wie der Maßregelvollzug in Brandenburg verbessert werden könne. Aber der Druck auf den Minister scheint sich trotzdem zu verstärken. Der CDU-Landesvorsitzende und Innenminister Brandenburgs, Jörg Schönbohm, sagte: "Wenn das Ergebnis ist, dass es Riesenschlampereien gegeben hat, dann muss er gehen, das ist doch klar." Die Bundes-CDU forderte offen den Rücktritt Ziels. Dieser wollte sich dazu nicht äußern. Er tue jetzt alles für eine Aufarbeitung des Falls. Mit einem Rücktritt würde er nichts verbessern, so Ziel.

Die Polizei verwahrte sich dagegen, Schmökels Festnahme am Dienstagnachmittag sei ein Zufallstreffer gewesen. Der Mann sei zwar außerhalb des engen Belagerungsringes, aber in einem Gebiet mit hoher Polizeipräsenz gestellt worden. Autobahnpolizisten hatten Schmökel nach einem Tipp aus der Bevölkerung in einer Hütte in der Nähe von Bautzen entdeckt. In Brandenburg und in Sachsen hatten fast zwei Wochen lang etliche hundert Polizeibeamte nach dem Sexualstraftäter gefahndet. Allein in Sachsen waren 2000 Beamte im Einsatz.

Auch Schönbohm verteidigte die Arbeit der Polizei. Bei der Großfahndung nach Schmökel habe es keine erkennbaren Fehler gegeben, möglicherweise aber kleinere Pannen, räumte er ein. Schmökel hatte in einem Fluchttagebuch beschrieben, die Polizei sei ihm zweimal sehr nahe gekommen, ohne ihn zu entdecken.

Am Mittwochnachmittag hatte Schmökel an seinem Krankenbett im Klinikum Bautzen einen Haftbefehl erhalten. Er liegt dort nach einer Notoperation, weil er bei seiner Festnahme am Dienstag angeschossen worden war. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt an der Oder wirft dem 38-Jährigen Mord und versuchte Tötung während seiner 13-tägigen Flucht vor. Er soll einen Rentner erschlagen sowie einen Pfleger lebensgefährlich verletzt haben.