Stichwort Sicherungsverwahrung
Die Sicherungsverwahrung ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung zum Schutz der Allgemeinheit vor besonders gefährlichen Straftätern - und tritt erst in Kraft, nachdem die eigentliche Strafe schon verbüßt wurde.
Sicherungsverwahrung wird bei Straftätern angeordnet, die mehrfach vorsätzlich straffällig geworden sind: Wird jemand wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt, so ordnet das Gericht neben der Strafe die Sicherungsverwahrung an, wenn der Täter wegen vorsätzlicher Straftaten, die er vor der neuen Tat begangen hat, schon zweimal jeweils zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist.
Bei dem vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Bundesgesetz handelt es sich um eine Verlängerung der bis 1998 geltenden Zehn-Jahres-Frist: Demnach können gefährliche Straftäter unbefristet in Sicherungsverwahrung genommen werden, wenn davon ausgegangen werden muss, dass sie weiterhin gefährlich für die Öffentlichkeit sind. Die Karlsruher Richter legten allerdings fest, dass die Notwendigkeit der Verwahrung regelmäßig überprüft werden muss.