Suchaktion Leiche des "Ötzi"-Entdeckers gefunden
Bad Hofgastein - Batholomäus Kranabetter gab den entscheidenden Tipp. Der Jäger hatte heute Morgen von seinem Hochsitz aus mit seinem Feldstecher einen orangefarbenen Fleck entdeckt. Er alarmierte die Rettungsmannschaften, die am Morgen bei strahlendem Wetter erneut zu einer Suchaktion aufgebrochen waren.
Wenig später stiegen Karl Buchsteiner und Josef Präaver von der Bergwacht mit ihrem Suchhund zu einem kleinen Bachlauf auf 1900 Meter in dem so genannten Goasinger ab. Dort fanden sie eine männliche Leiche: auf dem Bauch liegend, mit orangefarbener Jacke bekleidet, den Rucksack noch auf dem Rücken.
Die Retter gehen davon aus, dass es sich bei dem Toten um Simon handelt. Am Nachmittag bestätigte Josef Meissel von der Alpinen Gendarmerie in Bad Hofgastein, dass eine nahe Angehörige die Leiche indentifiziert hat. Die Staatsanwaltschaft Salzburg leitet die Untersuchung.
Am Freitagvormittag war der rüstige Senior von Bad Hofgastein zum 2465 Meter hohen Gamskarkogel aufgebrochen, aber nicht mehr zurückgekehrt. Seine Frau Erika alarmierte daraufhin die Rettungskräfte. Seither war eine groß angelegte Suchaktion im Gange. Starker Schneefall am Wochenende hatte die Suche in dem weitläufigen und teilweise sehr steilen Gelände erschwert.
Das Hausmeisterehepaar aus Nürnberg hatte die mumifizierte Leiche "Ötzis" am 19. September 1991 auf dem Südtiroler Similaun-Gletscher gefunden. 5300 Jahre lag sie im Gletschereis, bevor die Erwärmung den Körper freilegte. Kurz darauf begann ein juristisches und diplomatisches Gerangel um den wertvollen Fund.
Zunächst hatte sich eine juristische Debatte darüber entzündet, ob die Leiche auf italienischem oder österreichischem Territorium liege. Denn der genaue Verlauf der Grenze zwischen Österreich und dem 1919 im Versailler Vertrag Italien zugesprochenen Südtirol gilt immer noch als umstritten. Schließlich einigte man sich darauf, dass der Fundort in Südtirol liege, aber die Innsbrucker Universität zwischenzeitlich an der Mumie forschen dürfe - Pech für das Ehepaar Simon. Denn während in Österreich einem Finder archäologischer Gegenstände automatisch Besitzerrechte zugesprochen werden, ist die italienische Seite nicht so großzügig.
So sperrte sich die Autonome Provinz Südtirol dagegen, die Simons offiziell als Finder anzuerkennen. Stattdessen unterstellten die Behörden dem mittlerweile pensionierten Hausmeister, er habe die Mumie gar nicht zufällig in einer Felsmulde in 3210 Metern Höhe entdeckt, sondern systematisch nach archäologischen Überresten gesucht. Damit habe es sich aber um eine nicht genehmigte Expedition gehandelt.
Schließlich boten die Südtiroler 5500 Euro, dann 25.000 Euro - was der streitbare Simon als "Schweigegeld" empört von sich wies. Auch zu der zehnjährigen Feier des Fundes sei er nicht eingeladen worden, schimpfte Simon, und für das "Ötzi"-Museum müssten er und seine Frau sogar Eintritt zahlen. Der Streit gipfelte schließlich 1998 in einem Prozess vor dem Landgericht Bozen, das den Deutschen erst im Oktober 2003 Recht gab und ihn als offiziellen Finder bestätigte.
Mit dem Urteil endete der Streit allerdings noch nicht, da die Frage des Finderlohns ungeklärt blieb. Laut dem Anwalt der Simons sieht ein italienisches Gesetz vor, dass dem Finder archäologischer Güter bis zu 25 Prozent des Fundwerts oder ein Teil der gefundenen Gegenstände zusteht. Da der Mann aus dem Eis jährlich etwa 300.000 Besucher in das Bozener Museum locke und der Region einen Tourismusboom beschert habe, seien "zwischen 150.000 und 250.000 Euro" als Forderung realistisch, so der Advokat. Von der Summe wird Helmut Simon nun jedoch niemals etwas sehen.