Skandalbischof von Limburg Tebartz-van Elst verzichtet auf geplante Erklärung
Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst: Rückzieher bei Gemeindebrief
Foto: Fredrik Von Erichsen/ dpaLimburg/Hamburg - Entgegen seiner Ankündigung wird sich der umstrittene Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst am Wochenende nicht an seine Gemeinde wenden. Es werde keinen Brief geben, sagte ein Sprecher des Bistums. Gründe nannte er nicht. Er konnte auch nicht sagen, wann und wie sich der heftig kritisierte Bischof zu den erhobenen Vorwürfen wegen Untreue und Falschaussage äußern wird.
Der Rückzieher des Geistlichen dürfte bei den Limburgern nicht besonders gut ankommen. Tebartz-van Elst steht derzeit wegen der explodierenden Kosten seines neuen Bischofssitzes in Limburg unter Druck. Außerdem beantragte die Staatsanwaltschaft wegen einer falschen eidesstattlichen Erklärung Strafbefehl gegen ihn. In der "Bild"-Zeitung hatte er angekündigt, in einem Brief an die Gläubigen seines Bistums "manches klarstellen" zu wollen.
Robert Zollitsch, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, ermahnte unterdessen seine Bischofskollegen angesichts der Geschehnisse im Bistum Limburg zur Bescheidenheit. "Gerade wir Bischöfe müssen uns fragen, wie und wo wir wohnen und leben. Wenn neu gebaut wird, haben wir Möglichkeiten, Zeichen zu setzen", sagte Zollitsch der "Passauer Neuen Presse".
Der Kirchenführer will in der nächsten Woche mit dem Papst über die Causa Limburg sprechen. Die Audienz war schon länger geplant, nun könnte sich bei ihr das berufliche Schicksal von Tebarzt-van Elst entscheiden. Der Papst kann den Bischof des Amtes entheben.
Umstrittene Bischofsresidenz: Limburger Millionenliste
In dieser Woche hatte sich die Lage im Fall Tebartz-van Elst dramatisch verschärft: Am Montag wurde bekannt, dass der Bau mindestens 31 Millionen Euro verschlingt. Nach und nach kamen Details ans Licht, Posten wie eine Badewanne für 15.000 Euro oder die Gestaltung eines Lichthofs für 2,3 Millionen Euro.
Am Donnerstag hatte dann die Staatsanwaltschaft Hamburg einen Strafbefehl wegen Falschaussage gegen Tebartz-van Elst beantragt. Hintergrund war ein Rechtsstreit mit dem SPIEGEL über dessen Berichterstattung zu einem Erste-Klasse-Flug des Geistlichen nach Indien. In einem Zivilverfahren hatte Tebartz-van Elst nach Auffassung des Staatsanwalts unwahre eidesstattliche Erklärungen abgegeben. Die Staatsanwaltschaft Limburg prüft nach mehreren Anzeigen zudem, ob sie ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue einleitet.