Telefonsex-Prozess CSU-Politiker Hans Wallner lenkt ein
München - Der einstige CSU-Politiker aus Niederbayern hatte von seinem Landtagsbüro aus immer wieder Sex-Hotlines angewählt. In erster Instanz wurde Wallner deswegen 1999 zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und 20.000 Mark Geldauflage sowie Schadenswiedergutmachung verurteilt.
Nun ließ der Angeklagte über seinen Anwalt vor dem Landgericht München I erklären, dass er die Berufung gegen das Urteil aus dem Jahr 1999 auf das Strafmaß beschränke. Damit sei der ergangene Schuldspruch des Amtsgerichts rechtskräftig, erklärte der Vorsitzende Richter.
Vor einer erneuten Festsetzung der Strafe will das Landgericht ein psychiatrisches Gutachten zur Schuldfähigkeit Wallners einholen. Er selbst hatte sich zunächst als Opfer technischer Manipulationen dargestellt und Berufung gegen das Ersturteil eingelegt. Durch die oft stundenlangen Telefonflirts war dem Steuerzahler ein Schaden von knapp 27.000 Mark entstanden.