Telefonsex-Prozess: Wallner bekommt Bewährungsstrafe - DER SPIEGEL
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Telefonsex-Prozess Wallner bekommt Bewährungsstrafe

Mehrere Monate hatte der frühere CSU-Abgeordnete Hans Wallner Telefonsex - auf Kosten der Steuerzahler. Wegen Betrugs verurteilte ihn das Landgericht München erneut zu einem Jahr auf Bewährung.
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München – 405-mal hatte der ehemalige Parlamentarier von seinem Telefon im Landtag Sex-Hotlines angerufen. Manche der Gespräche, die Wallner zwischen Januar und April des Jahres 1997 führte, sollen bis zu sieben Stunden gedauert haben. Damit verursachte der 51-Jährige einen Schaden von rund 13.800 Euro.

Bereits 1999 war er dafür vom Münchner Amtsgericht zu einem Jahr Bewährungsstrafe und 20.000 Mark Geldbuße verurteilt worden. Weil der Ex-Landtagsabgeordnete sich als Opfer eines Komplotts sah, hatte er Berufung eingelegt. Er habe von seinem Telefon in seinem Abgeordneten-Apartment niemals Gespräche mit der 0190 Zugangsnummer gewählt, versicherte Wallner und verwies auf ein mögliches Eingreifen von Hackern in seine Leitung. Dagegen sprachen jedoch mehrere Experten-Gutachten. Noch dazu waren die Sex-Gespräche abrupt abgebrochen, nachdem der Landtagschef ihn auf seine hohen Telefonrechnungen angesprochen hatte.

Das Münchner Landgericht bestätigte nun das Urteil.