Telefonsex-Prozess Wallner bekommt Bewährungsstrafe
München 405-mal hatte der ehemalige Parlamentarier von seinem Telefon im Landtag Sex-Hotlines angerufen. Manche der Gespräche, die Wallner zwischen Januar und April des Jahres 1997 führte, sollen bis zu sieben Stunden gedauert haben. Damit verursachte der 51-Jährige einen Schaden von rund 13.800 Euro.
Bereits 1999 war er dafür vom Münchner Amtsgericht zu einem Jahr Bewährungsstrafe und 20.000 Mark Geldbuße verurteilt worden. Weil der Ex-Landtagsabgeordnete sich als Opfer eines Komplotts sah, hatte er Berufung eingelegt. Er habe von seinem Telefon in seinem Abgeordneten-Apartment niemals Gespräche mit der 0190 Zugangsnummer gewählt, versicherte Wallner und verwies auf ein mögliches Eingreifen von Hackern in seine Leitung. Dagegen sprachen jedoch mehrere Experten-Gutachten. Noch dazu waren die Sex-Gespräche abrupt abgebrochen, nachdem der Landtagschef ihn auf seine hohen Telefonrechnungen angesprochen hatte.
Das Münchner Landgericht bestätigte nun das Urteil.