Terror: Mzoudi soll ausgewiesen werden - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Terror Mzoudi soll ausgewiesen werden

Abdelghani Mzoudi soll laut Hamburger Ausländerbehörde aus Deutschland ausgewiesen werden. Der Marokkaner war vom Hanseatischen Oberlandesgericht vom Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Beihilfe zu den Anschlägen vom 11. September 2001 freigesprochen worden.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Hamburg - Nach Angaben der Hamburger Ausländerbehörde hat der 31-Jährige die Chance, sich zu der Ausweisung zu äußern, ehe eine endgültige Entscheidung getroffen werde, sagte der Sprecher der Hamburger Einwohnerbehörde, Norbert Smekal. Unabhängig davon darf Mzoudi aber mindestens bis zum Ende seines Revisionsprozesses in Deutschland bleiben. Das Verfahren beginnt am 15. Juni und wird vermutlich mehrere Monate dauern.

Mzoudi war am 5. Februar vom Hamburger Oberlandesgericht vom Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Beihilfe zu den Anschlägen vom 11. September 2001 freigesprochen worden. Die Richter erklärten zwar, sie seien von Mzoudis Unschuld nicht überzeugt, für eine Verurteilung hätten die Beweise aber nicht ausgereicht. Dagegen hatte die Bundesanwaltschaft Revision beantragt.

Im anderen Hamburger Terrorverfahren gegen den Marokkaner Mounir al-Motassadeq hat das Oberlandesgericht inzwischen ein Rechtshilfeersuchen an die USA auf den Weg gebracht. Wie eine Gerichtssprecherin mitteilte, wollen die Richter auch Ramzi Binalshibh vernehmen, der die Anschläge vom 11. September mitgeplant haben soll. Falls die US-Behörden nicht zustimmen, will das Gericht eine Videokonferenz ansetzen oder mindestens die Vernehmungsprotokolle der US-Behörden einsehen. Motassadeq-Anwalt Josef Gräßle-Münscher sprach sich dagegen aus, eine Liste mit Fragen an die US-Behörden zu übermitteln. Der Anwalt ist der Ansicht, eine Vernehmung durch US-Beamte sei angesichts der Foltervorwürfe nicht mit dem Gebot der Achtung der Menschenwürde zu vereinen. Es gilt als unwahrscheinlich, dass die US-Behörden den Bitten des Gerichts nachkommen.

Motassadeq war im April unter strengen Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das Oberlandesgericht hält den 30 Jahre alten Marokkaner nicht mehr für dringend verdächtig, Beihilfe zum Mord in 3066 Fällen geleistet zu haben. Motassadeq wurde vom Oberlandesgericht in einem ersten Prozess 2003 zu 15 Jahren Haft verurteilt, weil er der Gruppe um Mohammed Atta bei Geldgeschäften geholfen haben soll. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf, im August beginnt der zweite Prozess.