Terror-Prozess Motassadeq erneut vor Gericht
Hamburg - Mit zwanzig Minuten Verspätung erschien Motassadeq heute vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht, vor dem er bereits 2003 zur Höchststrafe von 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden war. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil später wieder aufgehoben und den Fall zur erneuten Verhandlung zurück an das Gericht verwiesen.
Motassadeqs Anwalt, Josef Gräßle-Münscher, kündigte vor der Verhandlung im Bayerischen Rundfunk an, sein Mandant, der sich wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3000 Fällen verantworten muss, werde im Verlauf des Prozesses aussagen. Es werde "sicher dazu kommen, dass er dem Gericht Fragen beantwortet".
Die Verteidigung will die Einstellung des Verfahrens fordern. Die Aussagen der beiden in US-Haft befindlichen mutmaßlichen Chefplaner der Anschläge, Ramzi Binalshibh und Chalid Scheich Mohammed, sind nach Ansicht von Gräßle-Münscher möglicherweise unter Folter entstanden und damit für ein deutsches Gericht nicht verwertbar.
Generalbundesanwalt Kay Nehm dagegen fordert ein per Videokamera übertragenes Verhör von Binalshibh und Scheich Mohammed. Vernehmungsprotokolle der beiden Zeugen reichen ihm nicht. Nur durch eine Videobefragung könne der Verdacht der Verteidigung ausgeräumt werden, die Aussagen seien unter Folter gemacht worden, betonte Nehm. Gräßle-Münscher lehnt eine Videokonferenz ab.