Terrorismus: Bundesanwalt erhebt Anklage gegen Shadi A. - DER SPIEGEL
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Terrorismus Bundesanwalt erhebt Anklage gegen Shadi A.

Generalbundesanwalt Kay Nehm hat Anklage gegen den Jordanier Shadi A. erhoben, der als einer der führenden Köpfe der zur Qaida zählenden Organisation al-Tawhid gilt. Die islamistische Gruppierung hat den Ermittlungen zufolge Anschläge auf deutsch-jüdische Einrichtungen in Deutschland geplant.
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Karlsruhe - Der 26 Jahre alte Jordanier Shadi A. muss sich wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der bandenmäßigen Begehung von Passfälschungsdelikten verantworten. Zudem wird ihm zur Last gelegt, Anschläge in Deutschland geplant und vorbereitet zu haben. Die Gruppierung al-Tawhid - im übertragenen Sinne "Einheit aller Gläubigen" - fördere und unterstütze auf der Grundlage eines militanten Islamismus weltweit den Dschihad aller Glaubensbrüder, insbesondere den von Osama Bin Laden und seiner Qaida, hieß es in einer Erklärung der Generalbundesanwaltschaft.

Der Angeschuldigte war den Ermittlungen zufolge beauftragt, für al-Tawhid Waffen zu beschaffen und mögliche Anschlagsziele in deutschen Großstädten auszukundschaften. Er habe ein umfassendes Geständnis abgelegt.

Shadi A. hat sich für das Bundeskriminalamt seit seiner Festnahme im April 2002 als wichtigster Zeuge im Kampf gegen den Terrorismus erwiesen. A, der 1999 selbst in Afghanistan gewesen sein will und dort angeblich sogar als Leibwächter Bin Ladens diente, machte auch Angaben zum 11. September. Ramzi Binalshibh - mutmaßlich der wichtigste Helfer des Terrorpiloten Mohammed Atta - sei ein enger Vertrauter des obersten Qaida-Führers gewesen.

Zudem belastete A. den marokkanischen Studenten Abdelghani Mzoudi, der kürzlich wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3000 Fällen und nicht nur auf Unterstützung einer terroristischen Vereinigung angeklagt wurde. Die Kooperation mit dem BKA dürfte sich für Shadi A. auszahlen. Als einer der wenigen Terror-Verdächtigen kann er mit einer milden Strafe rechnen. Seit seiner ersten Einlassung ist er in einem Zeugenschutzprogramm und wird nach seiner Freilassung vermutlich mit einer neuen Identität ausgestattet.